Urteil im Mordprozess gegen Pflegeheim-Mitarbeiter rechtskräftig

Urteil im Mordprozess gegen Pflegeheim-Mitarbeiter rechtskräftig

Frankenthal (epd). Die Urteile im Mordprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter eines AWO-Pflegeheims im pfälzischen Lambrecht sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revisionen der Angeklagten ganz überwiegend verworfen, teilte das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mit. Die beiden Pflegehelfer und eine Altenpflegerin müssen nun wegen der Ermordung zweier Heimbewohnerinnen, der Misshandlung von Schutzbefohlenen und weiterer Straftaten eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen. Die teilweise Abänderung des Urteils betreffe lediglich zwei der zahlreichen zur Anklage gebrachten Taten und führe zu keinem veränderten Strafmaß.

Die drei Pflegekräfte waren im Juni 2018 für schuldig befunden worden, einer 85-jährige Frau eine Überdosis Insulin verabreicht und sie anschließend mit einem Kissen erstickt zu haben. Die beiden Männer hatten außerdem im Februar 2016 eine 62 Jahre alte Heimbewohnerin ebenfalls durch das Spritzen von Insulin ermordet. Eine weitere Bewohnerin überlebte die Verabreichung einer Überdosis von Morphin. Anderen Pflegebedürftigen wurden ohne medizinischen Grund Medikamente und Abführmittel verabreicht. In einem Fall kam es auch zu schwerem sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Seniorin.

Die Quälereien hielt das Trio teilweise auf Videos fest. Nach Überzeugung des Gerichts handelten die drei Täter, um ihre Geltungssucht und Machtphantasien zu befriedigen. In dem Urteil von 2018 wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren praktisch unmöglich macht. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.