Berlin (epd). Der deutsche Staat hat nach einem Medienbericht in den vergangenen zwei Jahren 859 weitere frühere Ghettoarbeiter in der NS-Zeit mit einem sogenannten "Rentenersatzzuschlag" in Höhe von 1.500 Euro entschädigt. Die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) meldeten unter Berufung auf eine Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, dass die Behörden 1.249 Anträge der Opfer der NS-Herrschaft seit 2017 bearbeitet hätten. 347 Anträge seien abgelehnt worden, hieß es.
In Bearbeitung seien noch 127 Anträge auf den "Rentenersatzzuschlag", hieß es dem Bericht zufolge in der Antwort auf die Anfrage. Der "Rentenersatzzuschlag" ist laut Richtlinie für NS-Verfolgte bestimmt, die in einem Ghetto einer "freiwilligen" und "entlohnten" Arbeit nachgingen. Im Sommer 2017 war eine entsprechende Richtlinie der Bundesregierung in Kraft getreten.
Verfolgte des NS-Regimes können seitdem eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro beantragen, sofern sie in einem Ghetto der Nationalsozialisten gearbeitet haben und nicht unter bisherige Regelungen des "Rentenersatzzuschlags" gefallen sind, zum Beispiel weil sie insgesamt in ihrem Leben weniger als fünf Jahre in die deutschen Rentenkassen eingezahlt haben. Zwangsarbeiter fallen unter eine andere Entschädigungsregelung des Bundes.
Nach Ansicht der Linksfraktion im Bundestag sind die Rückzahlungen zwar "erfreulich", allerdings immer noch ein "unübersichtlicher Flickenteppich", sagte Innenexpertin Ulla Jelpke den Funke-Zeitungen. Zum einen komme die Regelung viel zu spät. "Zum anderen ist die Summe von 1.500 Euro einfach zu gering, um nicht zu sagen: schäbig", sagte die Linken-Politikerin.