Thomanerchor: Erstmals Mädchen zum Vorsingen eingeladen

Der Leipziger Thomanerchor
© epd-bild/Friedrich Stark
Das Mädchen, dessen Bewerbung zunächst abgelehnt worden war, zum Aufnahmeverfahren der Thomaner eingeladen.
Thomanerchor: Erstmals Mädchen zum Vorsingen eingeladen

Leipzig, Berlin (epd). Der Leipziger Thomanerchor hat erstmals ein Mädchen zum Vorsingen eingeladen. Nach Angaben der Berliner Rechtsanwältin Susann Bräcklein vom Dienstag wurde das Mädchen, dessen Bewerbung zunächst abgelehnt worden war, zum Aufnahmeverfahren der Thomaner eingeladen. Die Stadt Leipzig als Trägerin des traditionellen Knabenchors bestätigte die Einladung. Sie habe damit allerdings keine grundsätzliche Entscheidung zur Zulassung von Mädchen getroffen, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es sei die künstlerische Entscheidung des Kantors, ob das Mädchen mitsingen dürfe. Seine Stimme müsse dem Klangbild des Knabenchors entsprechen.

Im weltberühmten Thomanerchor singen bislang nur Jungen. Die Bewerbung des Mädchens lehnte die Stadt im Mai ab. Die Satzung des Chores schließe die Aufnahme von Mädchen aus, außerdem gebe es eine "gewohnheitsrechtliche Diskriminierungserlaubnis", zitierte Anwältin Bräcklein die Begründung. Mit einem Widerspruchsbescheid hob die kommunale Kulturbehörde die Ablehnung nun auf.

Das Mädchen sei zum Vorsingen eingeladen worden, wenn die Stimme dem Klangbild einer Knabenstimme entspreche, sagte der Leipziger Pressesprecher Matthias Hasberg. Bislang habe die Familie aber nicht auf die Einladung reagiert.

Leipzig reagierte den Angaben zufolge mit dem neuen Bescheid auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom August. Dieses hatte die Klage des Mädchens auf Zulassung zum Staats- und Domchor in Berlin abgewiesen. Mit Blick auf den besonderen Klang eines reinen Knabenchores dürften Mädchen abgelehnt werden, wenn ihre Stimmen nicht dem geforderten Klangbild entsprächen, so das Gericht. Das Recht auf Kunstfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz überwiege hier das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts aus Artikel 3, Absatz 3 (VG 3 K 113.19). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ das Gericht allerdings eine Berufung zu.

Bräcklein, die in Berlin ihre Tochter vertreten hatte, erklärte, es sei zu begrüßen, "dass sich der Thomanerchor für Mädchen öffnet". Dies werde auch von zahlreichen ehemaligen Thomaner unterstützt.