Fachverband: Neues Gesetz fordert die Träger enorm

Fachverband: Neues Gesetz fordert die Träger enorm

Berlin (epd). Uwe Mletzko, Theologischer Geschäftsführer der Diakovere gGmbH in Hannover, begrüßt den von der Bundesregierung angestrebten Paradigmenwechsel in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Auch sei die künftige Trennung der Fachleistungen von den Leistungen der Sozialhilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sinnvoll, sagte der Pastor dem Evangelischen Pressedienst (epd). Doch der Aufwand der Vorbereitung sei enorm und der Zeitdruck bis zum Jahreswechsel hoch, betonte der Experte. Zumindest vor der Umstellung werde der bürokratische Aufwand deutlich steigen.

Viele seiner Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen hätten die Sorge, dass der große Aufwand für die Menschen mit Handicap "real keine Verbesserung der Lebenssituation bringt". Manche Kritiker befürchteten gar Verschlechterungen", sagte Mletzko, der auch Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BeB) ist.

"Viele Kräfte in den Verwaltungen insbesondere der Wohnangebote werden zur Zeit gebunden für die Berechnung der Wohnflächen und die Vorbereitung neuer Zahlungswege", sagte er. Erschwert werde die Arbeit dadurch, dass viele Regelungen im Gesetz unklar seien. "Sie müssen verstanden werden, auf Machbarkeit überprüft werden und in die strategische Neuausrichtung übersetzt werden." Und schließlich müssten die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen verständlich informiert werden, wie und wo sich ihr Leben künftig verändert.

Das Gesetz sei der Versuch, einen Paradigmenwechsel hin zu Selbstbestimmung und Partizipation im System der Eingliederungshilfe zu verankern. "Von besonderer Bedeutung ist dabei die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe." Dazu müssten ganz neue Instrumente der Bedarfserhebung und ihr Einsatz im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren geschaffen werden.

Noch seien viele Fragen weiterhin offen, weil in den meisten Bundesländern noch keine Landesrahmenverträge abgeschlossen seien. Daraus resultiere auf allen Seiten eine große Verunsicherung, beklagte Mletzko.

Die nächste Reformstufe ab 2020 wird dem Fachmann zufolge auf jede Fall einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten. Ob es wirklich gelinge, zum Jahreswechsel alle Neuerungen umzusetzen, könne er nicht sagen. "Bei der Bedarfsermittlung und der Gestaltung des Gesamtplanverfahrens gehen wir davon aus, dass sich vieles erst mittel- und langfristig in der Praxis und in der weiteren Rechtsprechung klären lässt."