Höchststrafe wegen Mordes an 17-Jähriger in städtischer Unterkunft

Höchststrafe wegen Mordes an 17-Jähriger in städtischer Unterkunft

Bonn (epd). Wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung in einer kommunalen Unterkunft für Wohnungslose und anerkannte Flüchtlinge hat das Bonner Landgericht einen 18-jährigen Mann verurteilt. Das Landgericht verhängte damit am Freitag das nach dem Jugendstrafrecht höchstmögliche Strafmaß. In der Urteilsbegründung äußerten sich die Richter überzeugt, dass der junge Mann mit deutscher und kenianischer Staatsangehörigkeit eine 17-Jährige ermordet hatte, um eine versuchte Vergewaltigung zu vertuschen.

Die beiden hatten sich am 30. November des vergangenen Jahres getroffen. Die Jugendliche hatte die letzte Heimfahrtmöglichkeit nach Hause verpasst. Der 18-Jährige lud sie in seine Unterkunft nach St. Augustin ein, eine kommunale Unterbringungseinrichtung für Wohnungslose und anerkannte Flüchtlinge. Nach Überzeugung des Gerichts erhoffte sich das Mädchen dort ausschließlich eine Möglichkeit zur Übernachtung. Den tatsächlichen Ablauf in der Nacht, insbesondere den Zeitpunkt der Vergewaltigung, nämlich ob vor oder nach der Tötung des Mädchens, konnten das Gericht letztlich nicht klären. Deshalb sprach das Landgericht von einer versuchten Vergewaltigung.

"Das Gericht hat die Höchststrafe verhängt, insofern kann man das Urteil als positiv bewerten", sagte Gudrun Roth, die als Nebenklägerin die Mutter und die Schwester der 17-Jährigen vertrat. Die Verteidigung, die auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert hatte, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sie hat eine Woche Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

epd lwd/kfr mih