Reker-Attentäter erhält 14 Jahre Haft wegen Mordversuch

Reker-Attentäter erhält 14 Jahre Haft wegen Mordversuch
Der Messerangriff auf die damalige Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Reker hat die Öffentlichkeit schockiert. Jetzt sprach das Gericht das Urteil. Die Strafe von 14 Jahren bleibt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Düsseldorf, Köln (epd). Im Prozess um das Attentat auf die spätere Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) ist der Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wertete den Messerangriff des 45-jährigen Angeklagten Frank S. am 17. Oktober 2015 als versuchten Mord. Die Tat sei "der Höhepunkt einer bundesweiten Welle von Straftaten gegen Politiker und staatliche Einrichtungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik" gewesen, sagte Richterin Barbara Havliza am Freitag. (AZ: OLG Düsseldorf, III - 6 StS 1/16)

Voll schuldfähig

Mit dem Urteilsspruch blieb das Gericht deutlich unter dem von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaß. Die Anklage hatte die Tat als heimtückischen, versuchten Mord bezeichnet und in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen auf eine zeitlich begrenzte Haftstrafe plädiert. Ein psychiatrischer Gutachter hatte zwar eine Persönlichkeitsstörung bei Frank S. diagnostiziert, den Mann aber dennoch für voll schuldfähig eingestuft. Der Attentäter habe den Messerangriff als "Fanal" geplant, hatte der Gutachter erklärt.

Richterin Havliza erklärte in ihrer rund einstündigen Urteilsbegründung im Hochsicherheitstrakt des Gerichts, das Gesetz sehe auch bei Mordversuch eine zeitliche Haftstrafe vor. Zugleich betonte sie, die Kammer habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung mit unbewegter Miene. Er war nach den Worten der Richterin im Alter von 19 Jahren in die rechtsextreme Szene in Bonn geraten und saß wegen mehrerer Straftaten von 1997 bis 2000 im Gefängnis.

Der Angeklagte, der vor dem Attentat mehrere Jahre arbeitslos war, sei strikt gegen die Ausländer- und Flüchtlingspolitik in Deutschland gewesen, erklärte die Richterin. Über einen längeren Zeitraum hin habe Frank S. den Plan gefasst, "gewaltsam und öffentlichkeitswirksam ein Zeichen zu setzen". Nur ein "drastisches Signal" sei dem Angeklagten geeignet erschienen, Politikern Angst vor dem Volkszorn zu machen.

Verletzung der Luftröhre

Die parteilose Reker sah Frank S. nach seinen eigenen Worten als eine "grüne Marionette" und "ein Trojanisches Pferd". Der Entschluss, Reker mit einem Messer zu töten, sei spätestens am Vortag der Tat gefallen, erklärte die Richterin. Seinen Plan habe er vor sich selbst damit gerechtfertigt, dass er durch den Mord eine Vielzahl von Straftaten durch Flüchtlinge verhindern würde. Reker war als damalige Kölner Sozialdezernentin mitverantwortlich für die Flüchtlingsbetreuung der Stadt.

Am Vortag der Oberbürgermeisterwahl in Köln habe sich Frank S. dann mit drei Flaschen Bier Mut angetrunken, führte die Richterin aus. Damit habe er mögliche Hemmungen beseitigen wollen. Als er die Oberbürgermeister-Kandidatin vormittags auf einer Wahlkampfveranstaltung gesehen habe, habe er sie um eine Wahlkampfrose gebeten, um ganz nahe an sie heranzukommen.

Dann habe er mit seinem Bowie-Messer mit einer beidseitig geschliffenen Klinge von 30 Zentimetern "gezielt einen wuchtigen Stich in den Hals" ausgeführt. Dabei sei die Luftröhre vorne und hinten durchtrennt worden. Nur durch einen Zufall sei keine Halsarterie getroffen worden, sagte Richterin Havliza. "Sonst wäre der Stich unvermeidlich tödlich gewesen." Der Angeklagte verletzte zudem vier weitere umstehende Menschen.