Behindertenrat: Bundesteilhabegesetz muss nachgebessert werden

Behindertenrat: Bundesteilhabegesetz muss nachgebessert werden
Es soll die finanziellen Hilfen für behinderte Menschen neu regeln: Am Dienstag ist das Bundesteilhabegesetz Thema im Kabinett. Der Deutsche Behindertenrat fordert deutliche Veränderungen.

Berlin (epd). "Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz nachzubessern und sich für eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung einzusetzen", sagte die Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats, Ulrike Mascher, am Montag in Berlin. Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erarbeitete Entwurf soll am Dienstag im Bundeskabinett beschlossen werden.

Vor Leistungseinschränkungen gewarnt

Der Behindertenrat warnt insbesondere vor Leistungseinschränkungen und weiteren möglichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen. Inakzeptabel sei etwa, den leistungsberechtigten Personenkreis einzuschränken und die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich beizubehalten. Auch der Grundsatz "ambulant statt stationär" werde ausgehöhlt und das Wahlrecht von behinderten Menschen, wie bei Fragen des Wohnens, eingeschränkt. Mascher betonte: "Menschen mit Behinderung müssen materiell besser und nicht schlechter gestellt werden gegenüber dem geltenden Recht."

Der Deutsche Behindertenrat ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland. Ihm gehören mehr als 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen an. Das Bündnis repräsentiert eigenen Angaben zufolge mehr als 2,5 Millionen Betroffene.