Zeitung: Weniger Finanzkontrollen trotz des neuen Mindestlohns

Zeitung: Weniger Finanzkontrollen trotz des neuen Mindestlohns
Seit dem vergangenen Jahr gilt in Deutschland der Mindestlohn. Die Finanzkontrolle prüfte laut einem Medienbericht aber deutlich weniger Betriebe. Die Grünen im Bundestag kritisieren das.

Berlin (epd)Trotz der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2015 offenbar weniger Arbeitgeber überprüft als im Vorjahr. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, wie die "Süddeutsche Zeitung" (Freitagsausgabe) meldet. Demnach prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll knapp 43.700 Betriebe. 2014 seien es noch etwa 63.000 gewesen. Das entspricht einem Rückgang von gut 30 Prozent. In der für Schwarzarbeit besonders anfälligen Baubranche sei die Zahl der Kontrollen sogar um fast die Hälfte auf knapp 17.000 Betriebe gesunken.

Die Finanzkontrolle soll Fälle von Schwarzarbeit aufdecken, ist aber auch dafür zuständig, die Einhaltung des Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro pro Stunde zu überwachen. "Es ist absurd, dass gerade im ersten Jahr der Einführung des Mindestlohns weniger kontrolliert wurde", sagte die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte bei den Grünen, Beate Müller-Gemmeke, der Zeitung. "Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen."

Weniger Ermittlungsverfahren eingeleitet

Sie kritisierte es als unzureichend, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wegen fehlender Kapazitäten vor allem Branchen kontrolliere, in denen spezielle Mindestlöhne wie etwa in der Abfallwirtschaft gelten. "Besser wäre es, die Kontrollen auf Branchen auszuweiten, in denen keine Tarifverträge gelten", unterstrich die Grünen-Politikerin.

Laut den Zahlen des Finanzministeriums hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2015 knapp 128.500 Ermittlungsverfahren eingeleitet, gut sechs Prozent weniger als im Vorjahr, wie die "Süddeutsche Zeitung" weiter berichtet. Um den Mindestlohn oder einer der 18 Branchenmindestlöhne sei es dabei jedoch nur in etwa 2.850 Fällen gegangen. Trotzdem sei ein knappes Drittel der verhängten Geldbußen in Höhe von mehr als 43 Millionen Euro auf Verstöße gegen die Mindestlöhne zurückzuführen.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht laut "Süddeutscher Zeitung" auch hervor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach wie vor unter Personalmangel leidet. Von den für 2015 vorgesehenen 6.865 Planstellen seien 600 nicht besetzt gewesen. Die 1.600 zusätzlichen Planstellen, die es wegen der Einführung des Mindestlohns geben soll, würden "erst in den Haushaltsjahren 2017-2022 zur Verfügung gestellt", heiße es in der Antwort.