Papst vereinfacht Annullierung von Ehen

epd-bild / Andrea Enderlein
Die Annullierung von Ehen soll künftig in der katholischen Kirche schneller möglich sein.
Papst vereinfacht Annullierung von Ehen
Erzbischof Marx erhofft sich von Familien-Synode Signal an gescheiterte Ehen
Katholiken sollen nach dem Willen das Papstes künftig ihre Ehen leichter annullieren können. Den Getrennten stünden dann wieder alle Sakramente offen. Dies löse aber nicht alle Probleme in der aktuellen Diskussion, sagt der Münchener Kardinal Marx.

Rom (epd)Papst Franziskus hat die Annullierung von katholischen Ehen vereinfacht. Wenige Wochen vor der vatikanischen Bischofssynode wurden am Dienstag zwei entsprechende Papstdokumente veröffentlicht. Die angeordnete Verkürzung der Ehenichtigkeits-Verfahren wird mehr wiederverheirateten Paaren die Teilnahme am kirchlichen Leben erleichtern, ohne zu einem von konservativen Kirchenvertretern befürchteten Bruch mit der Ehelehre zu führen. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, wertete die Dokumente als "vernünftiges Signal".

Nach katholischer Lehre ist eine Ehe unauflöslich und kann auch nicht geschieden werden. Wird sie aber von der Kirche für nichtig erklärt, können Paare auch kirchlich wieder heiraten und zur Kommunion gehen, was wiederverheirateten Geschiedenen nicht möglich ist.

Ortsbischof zuständig

Die päpstlichen Erlasse ("Motu proprio") für die Reform des Kirchenrechts in den katholischen West- und Ostkirchen tragen die Titel "Mitis Iudex Dominus Iesus" (Jesus, der milde Richter und Herr) und "Mitis et misericors Iesus" (Der milde und barmherzige Jesus). Bislang dauern die Verfahren bis zu zehn Jahren, hieß es bei der Vorstellung der beiden Dokumente im Vatikan. Künftig wird es bei Ehenichtigkeitsverfahren unter anderem nur eine einzige anstatt wie bisher zwei Instanzen geben, die über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden.

Zuständig für die Feststellung der Nichtigkeit ist künftig der Ortsbischof. Im Fall eines Konfliktes nach der Entscheidung der ersten Instanz bleiben eine zweite Instanz beim zuständigen Erzbistum und schließlich die dritte Instanz im Vatikan erhalten. Ziel der Reform ist es nach den Worten des Papstes, die Verfahren für alle Gläubigen zugänglich zu machen.

Die neuen Regelungen des Kirchenrechtes treten am 8. Dezember, mit Beginn des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit, in Kraft. Auf der Synode vom 4. bis 24. Oktober wollen die katholischen Bischöfe über den Umgang der Kirche mit Ehe, Familie und Sexualität beraten.

"Keine Lösung"

Der Münchener Erzbischof Marx sieht in den aktuellen Dokumenten keinen Vorgriff auf dieses mit Spannung erwartete Treffen. Die Verfahren zur Ehenichtigkeit seien ein Thema, an dem schon länger gearbeitet werde, sagte er am Dienstag in Berlin. Auch wenn die Vereinfachung der Verfahren vernünftig sei, sei dies "keine Lösung der grundsätzlichen Probleme", sagte Marx.

Das andere Thema, das die Synode im Oktober behandeln müsse, sei der Umgang mit gescheiterten Ehen, für die eine Annullierung nicht infrage komme. Der Begriff "Ehenichtigkeit" sei vielen fremd. Schließlich könne man die gemeinsame Zeit nicht ungeschehen machen. Von der Synode erhofft sich Marx die Botschaft an Menschen mit gescheiterten Ehen, dass die Kirche trotzdem für sie da ist. Gleichzeitig warb Marx dafür, eine "ermutigende Sprache" für die zu finden, die ein Leben lang mit einem Partner zusammenbleiben wollen.

Was konkrete Ergebnisse angeht, warnte Marx vor zu hohen Erwartungen. Die Synode könne Formulierungen finden, die Entscheidung treffe aber letztlich der Papst. Marx sagte zudem, manche machten sich nicht klar, was es bedeutet, eine globale Gemeinschaft zu sein wie die katholische Kirche, in der viele verschiedene Positionen zusammengebracht werden müssten. "Es ist unvorstellbar, dass die Kirche sagt, was die Mehrheit der Bevölkerung hier denkt", sagte er.