De Maizière gegen weitgehendes Verbot beim assistierten Suizid

De Maizière gegen weitgehendes Verbot beim assistierten Suizid

Heute legt eine Gruppe von Abgeordneten des Bundestags einen ersten Gruppenantrag zur Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung vor. Innenminister de Maizière plädiert im epd-Gespräch gegen ein umfassendes Verbot.

Berlin (epd)Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich gegen ein weitgehendes Verbot jeder Form organisierter Hilfe bei der Selbsttötung ausgesprochen. "Wir sollten die gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten und im Übrigen keine Regelungen treffen", sagte er in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es gebe Grenzen des Rechts. "Die sind hier erreicht", sagte der Jurist.

"Wir werden nie eine Regelung finden, die allen schwierigen Entscheidungssituationen am Ende des Lebens gerecht wird", gab de Maizière zu bedenken. Der gewerbsmäßigen, also auf Geschäfte ausgerichteten Sterbehilfe sollte man "aber einen Riegel vorschieben". Eine darüber hinausgehende Regelung würde die Situation in seien Augen nicht besser, sondern eher noch schwieriger machen.

Bislang unverantwortlicher Umgang

Der Minister ergänzte: "Ich finde nicht, dass wir in Deutschland bislang mit dem Thema unverantwortlich umgegangen sind". Es sei allerdings traurig, dass die Ärztekammern in Deutschland unterschiedliche Haltungen haben. "Aber das kann der Gesetzgeber nicht heilen", sagte de Maizière.

Der Bundestag will bis zum Jahresende eine Regelung zum sogenannten assistierten Suizid verabschieden. Die Beihilfe bei der Selbsttötung ist in Deutschland nicht verboten. Umstrittene Sterbehilfevereine, die Sterbewilligen beispielsweise todbringene Medikamente verschaffen, arbeiten damit legal. Zu unterscheiden ist davon die Tötung auf Verlangen, bei der Mittel nicht überlassen, sondern verabreicht werden. Sie steht unter Strafe.

Im Bundestag wird fraktionsübergreifend über das Thema beraten. Am Dienstagvormittag will die Gruppe um die Abgeordneten Kerstin Griese (SPD) und Michael Brandt (CDU) ihren Antrag zum Verbot nicht nur kommerzieller, sondern jeglicher organisierten Suizidbeihilfe vorstellen.