Sozialethiker Wolfgang Huber für Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe

epd-bild / Werner Krüper
Über eine mögliche gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids entscheidet der Bundestag im November.
Sozialethiker Wolfgang Huber für Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe
Der evangelische Sozialethiker Wolfgang Huber befürwortet ein strafrechtliches Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung. Am Mittwoch steht eine Anhörung zur Sterbehilfe im Rechtsausschuss des Bundestages an.

Frankfurt a.M. (epd)Würde ein Anspruch auf ärztliche Suizidhilfe etabliert oder ein geschäftsmäßiges Angebot zur Suizidassistenz zugelassen, "wäre dies ein Signal in die falsche Richtung", schreibt Wolfgang Huber, früher Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montagsausgabe). Aus Selbstbestimmung würde dann Fremdbestimmung und der Suizid bei unheilbaren Krankheiten zum Teil gesellschaftlicher Normalität, warnt Huber.

Ein sanktioniertes Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz sei kein Eingriff in die Selbstbestimmung des Patienten, sondern ein angemessener Schutz vor falschen Anreizen und dem Druck, bei Belastung von Angehörigen durch eine schwere Erkrankung zur Selbsttötung bereit zu sein, argumentiert der Sozialethiker. Huber kritisiert den Gesetzentwurf einer Politikergruppe um den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU), der eine Freigabe des ärztlich assistierten Suizids in engen Grenzen vorsieht. Dieser Vorschlag mache die frei gewählte Lebensbeendigung zum "Paradigma" der Selbstbestimmung des Patienten.

Raum für Gewissensentscheidung

Im Rechtsausschuss des Bundestages findet an diesem Mittwoch eine öffentliche Anhörung zur Sterbehilfe statt. Der Bundestag will im November über eine mögliche gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids entscheiden.

Huber wirbt dafür, es müsse Raum bleiben für eine Gewissensentscheidung von Ärzten, im Einzelfall dem Sterbewillen eines Patienten Rechnung zu tragen. Doch ärztlicher Beistand zur Selbsttötung dürfe nicht zum rechtlich geregelten und anerkannten Teil ärztlichen Handelns werden, warnt der Theologe. Es sei der falsche Weg, aus einer gewissensbestimmten Ausnahme eine in der Selbstbestimmung der Patienten begründete Normalität im "ärztlichen Handlungsrepertoire" zu machen", sagt Huber, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates war.