Kirchliche Umweltexpertin: Strengere Grenzen für Fracking nötig

Kirchliche Umweltexpertin: Strengere Grenzen für Fracking nötig
Die kirchliche Umweltexpertin Gudrun Kordecki fordert strengere Begrenzungen im Fracking-Gesetzentwurf der Bundesregierung.

"Nötig wäre ein sehr strenges und restriktives Gesetz, das dafür sorgt, dass die Umwelt und unser Trinkwasser umfassend geschützt werden", sagte Kordecki vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem epd. In dem Entwurf werde nur eine bestimmte Technik geregelt, die unkonventionelle Erdgasförderung aus Schiefergas und Kohleflözen. Der ganze übrige Bereich der Gas- und Ölförderung bleibe aber außen vor.

Da die umstrittene Methode zur Erdgasgewinnung unterhalb einer Tiefe von 3.000 Metern generell erlaubt sei, fielen zwei Drittel der Fracking-Vorkommen gar nicht unter das Gesetz, erklärte die Chemikerin am Institut für Kirche und Gesellschaft der westfälischen Kirche in Schwerte. Oberhalb von 3.000 Metern gebe es zwar Verbote, etwa für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete. Wissenschaftliche Probebohrungen seien jedoch erlaubt. Zudem könne eine Expertenkommission entscheiden, dass auch in diesen sensiblen Gebieten gefrackt werden dürfe. "Unser Trinkwasser muss aber auf alle Fälle geschützt werden", forderte Kordecki.

Das Bundesbergrecht ändern

Nordrhein-Westfalen sei vom Fracking besonders betroffen, sagte die Nachhaltigkeitsexpertin. Auf 60 Prozent der Landesfläche dürfe mit Erkundungsbohrungen nach Gas gesucht werden. Gefährdungen sieht die Expertin besonders für Ballungszentren des Rhein-Ruhr-Gebiets. Dort werde Trinkwasser nicht aus Grundwasser sondern aus Ufer-Filtrat gewonnen. Der Gesetzentwurf enthalte jedoch keine Maßnahmen, um dieses Trinkwasser zu schützen. "Wenn es dort durch Fracking einen Unfall gibt, kann die Trinkwassergewinnung gefährdet werden", sagte Kordecki, die am Montag in Berlin gemeinsam mit weiteren Umweltinitiativen Nachbesserungen bei dem Gesetzentwurf anmahnte.

Um Fracking angemessen zu regeln, müsste nach Kordeckis Worten das Bundesbergrecht geändert werden. Dabei sollte die Vorsorge stärker in den Vordergrund treten. So müsse frühzeitig untersucht werden, welche negativen Folgen ein bestimmter Eingriff in die Natur haben könnte. Das derzeitige Bergrecht sei veraltet und habe vor allem das Ziel, Bodenschätze zu fördern, sagte Kordecki. Es gebe jedoch noch viele offene Fragen und Risiken. Bei der umstrittenen Methode zur Erdgasgewinnung wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepresst.

Das Bundeskabinett wollte sich ursprünglich am Mittwoch mit dem Fracking-Gesetz befassen. Laut Medienberichten dringt die Unionsfraktion aber auf eine Verschiebung des Termins.