Bischofskonferenz will beim Arbeitsrecht "mutiger werden"

Kirchliches Arbeitsrecht und Kündigung
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Bischofskonferenz will beim Arbeitsrecht "mutiger werden"
Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, hat sich für eine Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts ausgesprochen.

Wenn geschiedene Mitarbeiter der katholischen Kirche wieder in einer Partnerschaft leben, müsse es nicht zwangsläufig zu einer Kündigung kommen, sagte Jüsten am Sonntagabend in Essen bei einem Festakt aus Anlass der 50. Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche. "Die Deutsche Bischofskonferenz wird hier mutiger werden", prognostizierte er. Das Katholische Büro Berlin ist die Vertretung der Bischofskonferenz in der Hauptstadt.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, billigte den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht zu. Das müsse aber einer Plausibilitätskontrolle unterliegen, sagte die Richterin in Essen. In Sozial- oder Serviceeinrichtungen der Kirche sei es nur schwer vorstellbar, auf einer Einhaltung von Loyalitätsanforderungen zu bestehen. In anderen Bereichen, "in denen Kirche tatsächlich stattfindet", sei das anders zu bewerten, sagte Schmidt.

Auch der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, forderte Zugeständnisse der Kirchen beim Arbeitsrecht. Die Kirche müsse "auch bereit sein zu Veränderungen und nicht weiter nur am Status Quo festhalten", erklärte Beck.