Kirche im TV

Foto: epd-bild/Jochen Günther
Foto: epd-bild/Jochen Günther
Kirche im TV
In Deutschland ist verfassungsrechtlich verankert, dass die christliche Botschaft öffentlich zu bezeugen ist. In den Landesrundfunkgesetzen und Staatsverträgen erhalten die Kirchen Drittsenderechte bei allen öffentlich-rechtlichen Sendern und bei einigen privaten Rundfunkveranstaltern.
20.09.2012
rundfunk.evangelisch.de

Die öffentlich-rechtlichen Sender geben den Glaubensthemen zweifach Raum. Zum einen stellen sie den Kirchen feste Sendeplätze für ihre Verkündigungsformen zur Verfügung: Gottesdienste, Andachten, Morgenfeiern, das kurze geistliche Wort. Zum anderen haben die öffentlich-rechtlichen Sender eigene Fachredaktionen mit festen Sendeterminen eingerichtet, die Themen rund um Kirche und Religion, Glaube und Gesellschaft eigenständig journalistisch umsetzen, von aktuellen kirchlichen Ereignissen berichten und kirchliche Standpunkte zu Grundfragen des öffentlichen Lebens vermitteln. Entsprechend verteilen sich die Verantwortlichkeiten.

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Für die auf den Verkündigungsplätzen bundesweit empfangbaren Programme trägt der Medienbeauftragte der EKD mit seinem Team die inhaltlich-theologische Verantwortung, bei den ARD-Sendern die Beauftragten der jeweiligen Landeskirche im Sendegebiet. In der Regel wechseln hier evangelische und katholische Sendungen ab.

So überträgt jeden Sonntag z.B. das ZDF im Wechsel evangelische und katholische Gottesdienste live im Fernsehen. Im Livestream kann der Gottesdienst während der Fernsehübertragung im Internet verfolgt werden. An Feiertagen oder bei besonderen Anlässen überträgt auch das Erste und die Dritten Programme Fernsehgottesdienste. Daneben entwickeln sich stetig weitere kirchliche Formate wie Talkshows, Bibelclips und Fernsehtipps, die im öffentlich-rechtlichen Sender, sowie Privatfunk ausgestrahlt werden.

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Die konfessionelle Prägung eines Sendegebietes und auch die Freikirchen, zu denen die Methodisten, Baptisten und andere gehören, werden dabei berücksichtigt. Für die von den Sendern eigenredaktionell betreuten Sendeplätze sind der zuständige Redakteur und letztlich der Intendant inhaltlich verantwortlich. Christlich geprägte TV- oder Radiosender im Privatfunk runden das mediale Angebot der Kirchen ab. Die evangelische Medienarbeit ist bemüht den Zuschauerinnen und Zuschauern, Hörerinnen und Hörern die gesamte Vielfalt des christlichen Spektrums zu zeigen: bunt, lebendig, frisch und frei.