Kramp-Karrenbauer für Beibehaltung des Blasphemieparagrafen

Kramp-Karrenbauer für Beibehaltung des Blasphemieparagrafen
Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) lehnt die geforderte Abschaffung des Blasphemieparagrafen im Strafgesetzbuch ab.

"Er drückt aus, dass Religion und die damit verbundenen Gefühle der Menschen ein schützenswertes Rechtsgut sind", sagte die Regierungschefin der "Welt am Sonntag". "Es wäre daher ein falsches Zeichen, den Blasphemieparagraphen zu streichen."

Allerdings müsse es "jeder in unserer Demokratie aushalten können, wenn Satire sich über Religion lustig macht", fügte die CDU-Politikerin hinzu. Das sei Ausdruck der Meinungsfreiheit. "Karikaturen können niemals eine Entschuldigung dafür sein, dass Menschen angegriffen oder gar getötet werden", betonte Kramp-Karrenbauer.

Öffentlicher Frieden nur selten gestört

"Das erinnert mich an die Diskussion in Indien, ob Frauen, die sich auf bestimmte Weise kleiden, für ihre Vergewaltigung selber verantwortlich sind." Diese Denkweise dürfe nicht zugelassen werden.

Seit den Anschlägen von Islamisten auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo", das mit Mohammed-Karikaturen für Aufsehen gesorgt hatte, wird in Deutschland wieder verstärkt über den Blasphemieparagrafen debattiert. Für eine vollständige Streichung des Blasphemieverbots werben FDP-Chef Christian Lindner sowie der evangelische Staatsrechtler Hans Michael Heinig. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die katholische Deutsche Bischofskonferenz lehnen Änderungen ab. Die CSU plädiert für eine Verschärfung.

Im Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches heißt es: "Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." De facto sehen Richter den öffentlichen Frieden allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen gestört.