Kabinett beschließt neues Bleiberecht

Kabinett beschließt neues Bleiberecht
Wer gut integriert ist, soll leichter bleiben können - wer straffällig ist, dagegen leichter abgeschoben werden. Das Kabinett hat am Mittwoch Änderungen im Aufenthaltsrecht auf den Weg gebracht.

Gut integrierte Ausländer ohne klaren Aufenthaltsstatus sollen künftig leichter ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland bekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der den bisher gültigen Stichtag abschafft. Damit könnten Zehntausende Geduldete ein Bleiberecht bekommen, die bislang keine Chance darauf hatten. Auf der anderen Seite soll das Ausweisungs- und Abschieberecht reformiert werden, um Ausländer künftig leichter abschieben zu können. "Das Gesetz hat eine einladende und eine abweisende Botschaft", sagte de Maizière in Berlin. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl befürchtet eine massive Verschlechterung der Lage für die Betroffenen.

###mehr-artikel###Ein Bleiberecht bekommen sollen dem Gesetzentwurf zufolge integrierte Ausländer, die gut Deutsch sprechen und für ihren Lebensunterhalt bereits selbst sorgen oder dies nach aller Voraussicht künftig tun können. Für Erwachsene gilt, dass sie sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten müssen oder seit mindestens sechs Jahren, wenn sie minderjährige Kinder haben. Für Jugendliche wird die Frist auf vier Jahre herabgesetzt. In Deutschland leben rund 100.000 sogenannte Geduldete, rund 28.000 davon seit acht Jahren. Sie haben zwar kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zugesprochen bekommen. Die Betroffenen können aber auch nicht abgeschoben werden, etwa weil ihre Identität ungeklärt ist oder das Herkunftsland sie nicht wieder einreisen lässt. Bislang konnten Geduldete nur dann ein dauerhaftes Bleiberecht beantragen, wenn sie bis zum 1. Juli 1999 eingereist sind. Bei Erwachsenen mit Kindern gilt als Stichtag der 1. Juli 2001.

Pro Asyl kritisiert geplante Neuregelung bei Ausweisung und Abschiebung

Bei Ausweisungen sollen die Behörden künftig zwischen dem Ausweisungsinteresse des Staates und dem Bleibeinteresse des Ausländers abwägen und den Gerichten eine Empfehlung geben. Hintergrund der Regelung ist nach Angaben des Ministeriums die schwierige Umsetzung von Abschiebeentscheidungen, die derzeit regelmäßig von den Gerichten kassiert werden.

Um Abschiebungen leichter durchzusetzen, soll zudem ein maximal viertägiger Gewahrsam eingeführt werden, der unmittelbar vor einer Abschiebung eingesetzt werden soll. Zudem sieht das Gesetz befristete Wiedereinreisesperren für abgeschobene Ausländer vor. Als Frist gelten in der Regel fünf Jahre. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung kann sie auf zehn Jahre erweitert werden. Die Gesetzesänderungen müssen noch vom Parlament beraten werden. Die Länder müssen dem Gesetz den Angaben zufolge nicht zustimmen.

Pro Asyl kritisierte die geplanten Änderungen scharf. "Es soll rigoroser abgeschoben werden", sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt. Er verwies vor allem auf die im Gesetzentwurf definierten Gründe für die Annahme einer Fluchtgefahr, die eine Abschiebehaft beziehungsweise den neuen Gewahrsam rechtfertigen. Danach wird von Fluchtgefahr etwa ausgegangen, wenn ein Asylbewerber "erhebliche Geldbeträge" für Schleuser aufgewandt hat. Gesprochen wird von Summen zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Das sei hanebüchen, sagte Burkhardt. "So gut wie jeder Flüchtling musste für seine Flucht viel Geld ausgeben, weil es keine legalen Wege nach Europa gibt", sagte er. Deutschland mache mit dem Gesetz weiter die Grenzen dicht.