Wissenschaftler: Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Wissenschaftler: Kinderrechte im Grundgesetz verankern
Kinder- und Jugendrechte müssen nach Auffassung des Sozialwissenschaftlers Jörg Maywald im Grundgesetz verankert werden.
###mehr-artikel###

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention habe sich Deutschland verpflichtet, die Rechte von Kindern vorrangig zu berücksichtigen; dies müsse endlich rechtlich vollständig umgesetzt worden, sagte Maywald als Sprecher der National Coalition Deutschland, eines Netzwerks zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, am Mittwoch vor Journalisten in Karlsruhe. Kinderrechte müssten allerdings nicht nur im Grundgesetz verankert werden, sondern beispielsweise auch im Sozial- und Ausländerrecht.

Als "eklatanten Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot" bezeichnete er es, dass Flüchtlingskinder nicht dieselben Rechte hätten wie Kinder mit deutschem Pass. In der deutschen Rechtsprechung sei noch nicht angekommen, dass für alle Kinder egal welcher Nationalität die gleichen Rechte gelten. Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention mahnte Maywald neben rechtlichen auch sozial- und bildungspolitische Verbesserungen an. Er kritisierte, dass nicht einmal jedes zweite Kind in Deutschland zwischen acht und 12 Jahren seine Rechte kenne. Diese müssten den Kindern etwa in der Schule besser vermittelt werden.

Baden-Württemberg will Kinderrechte in Verfassung festschreiben

Nachdem die meisten Bundesländer Kinder- und Jugendrechte in ihren Verfassungen verankert haben, will dies auch die baden-württembergische Landesregierung umsetzen. Ein Gesetzentwurf sei von den Regierungsfraktionen gebilligt und zur weiteren Beratung den Landtagsfraktionen zugeleitet worden, sagte Familienministerin Katrin Altpeter (SPD). Außer Baden-Württemberg haben nur Hamburg und Hessen die Rechte von Kindern noch nicht in ihren Verfassungen festgeschrieben.

Eingefügt werden soll in die baden-württembergische Verfassung, dass "Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten ein Recht auf Achtung ihrer Würde, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz durch die staatliche Gemeinschaft haben", erklärte die Ministerin. Außerdem würden Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche sollten angemessen beteiligt werden.