Umfrage: Deutliche Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Umfrage: Deutliche Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe
Zwei Drittel der Deutschen sind einer Umfrage zufolge für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe bei unheilbar schwerstkranken Menschen.

Rund 60 Prozent befürworten die Zulassung privater Sterbehilfe-Organisationen wie in der Schweiz, wie das Institut für Demoskopie in Allensbach am Bodensee am Montag mitteilte. Lediglich jeder fünfte Befragte tritt dafür ein, Sterbehilfe-Organisationen zu verbieten, wie dies von Politikern aus CDU/CSU, SPD und Grünen gefordert wird.

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Die Akzeptanz der aktiven Sterbehilfe, die als Tötung auf Verlangen in Deutschland verboten ist, sei größer geworden, folgert das Allensbach-Institut aus der Erhebung. Im Jahr 2008 sprachen sich erst 58 Prozent für die Zulassung aktiver Sterbehilfe aus. Die Zustimmung zu aktiver Sterbehilfe geht der Umfrage zufolge quer durch alle Bevölkerungsschichten, weitestgehend unabhängig von Geschlecht, Alter, Bildung oder Konfession. Auch unter Katholiken und Protestanten sind zwei Drittel der Befragten der Ansicht, aktive Sterbehilfe sollte erlaubt werden. Weniger eindeutig ist das Bild lediglich bei regelmäßigen Kirchgängern. Von ihnen sind 39 Prozent für und 33 Prozent gegen die aktive Sterbehilfe.

Passiver Sterbehilfe, bei der lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden, stimmen 78 Prozent der Befragten zu. Auch eine überwältigende Mehrheit der regelmäßigen Gottesdienstbesucher bejahen passive Sterbehilfe. Für die Erhebung wurden in der ersten Septemberhälfte 1.530 Personen ab 16 Jahren befragt.

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Der Bundestag will bis Ende nächsten Jahres regeln, inwiefern organisierte Sterbehilfe gesetzlich erlaubt werden soll. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um die SPD-Politiker Carola Reimann und Karl Lauterbach sowie den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der Ärzten unter bestimmten Bedingungen die Beihilfe zur Selbsttötung erlauben soll. Demgegenüber lehnt die Bundesärztekammer in ihrer Berufsordnung ärztliche Hilfe zur Selbsttötung ab.