Streit um Berliner "Körperwelten"-Museum möglicherweise vor Gericht

Streit um Berliner "Körperwelten"-Museum möglicherweise vor Gericht
Die umstrittene Ausstellung "Körperwelten" soll in Berlin dauerhaft gezeigt werden. Die Stadt wehrt sich dagegen: Das Museum verstößt nach Ansicht des Bezirks gegen das Bestattungsgesetz.

Der Streit um das geplante "Körperwelten"-Museum des Leichen-Plastinators Gunther von Hagens in Berlin wird möglicherweise vor Gericht ausgetragen. Nach dem am Montag bekanntgewordenen Verbot der ständigen Ausstellung durch das Bezirksamt Mitte von Berlin erklärte Museumskuratorin Angelina Whalley, die Schau öffne planmäßig in diesem Herbst. "Wir brauchen keine Ausnahmegenehmigung vom Bezirk und verstoßen mit unserem Museum auch nicht gegen geltendes Recht", erklärte die Medizinerin und Ehefrau Gunther von Hagens in Heidelberg.

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Dabei verwies sie auf ein neues Rechtsgutachten, wonach eine Ausnahmegenehmigung durch den Bezirk nicht benötigt werde. Der Bezirk Mitte steht dagegen auf dem Standpunkt, dass die geplante Dauerausstellung, in der konservierte Leichen und plastinierte, menschliche Körperteile gezeigt werden sollen, gegen das Berliner Bestattungsgesetz verstößt. Danach müssen Leichen beerdigt werden.

In einer Pressemitteilung des Plastinators wird als Eröffnungstermin für das Museum "Anfang Dezember" angegeben. Dafür werden zur Zeit direkt unter dem Berliner Fernsehturm am Alexanderplatz Räume mit einer Gesamtfläche von 1.200 Quadratmetern vorbereitet. Rund 200 "anatomische Exponate" sollen gezeigt werden, hieß es weiter. 

Mit seinen "Körperwelten"-Ausstellungen hat der Heidelberger Plastinator von Hagens in den vergangenen beiden Jahrzehnten Millionen Besucher angelockt. Auf öffentliche Kritik stießen immer wieder die arrangierten Ganzkörper-Plastinate, etwa als Kartenspieler, eine Reiterstatue oder ein kopulierendes Paar. In zahlreichen Gerichtsentscheidungen ist zwischen der Wissenschaftsfreiheit - auf die sich von Hagens beruft - und der Menschenwürde der Toten abgewogen worden. Dabei haben die Gerichte den temporären Ausstellungen bislang grundsätzlich grünes Licht gegeben. Beschränkungen gab es lediglich für besonders auffällige Exponate.