Sterbehilfe-Verbot spaltet Koalition

Sterbehilfe-Verbot spaltet Koalition
In der Debatte über ein Verbot der organisierten Sterbehilfe zeichnen sich Unterschiede bei den Koalitionsfraktionen ab. Während Unionsvertreter ihre Forderung nach einem möglichst umfänglichen Verbot unterstreichen, mehren sich in der SPD Stimmen, Freiräume zu erhalten.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Burkhard Lischka, sprach sich in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (Montagsausgabe) sogar für die Zulassung ärztlicher Sterbehilfe aus und bekommt dafür Unterstützung aus den eigenen Reihen. Führe der Krankheitsverlauf irreversibel zum Tod und wolle der Kranke auch nach einer ärztlichen Beratung sterben, "so ist der letzte Wille zu respektieren und dem Arzt die Möglichkeit zu geben - sofern er dies will - den Todkranken in seinen letzten Stunden zu begleiten", sagte Lischka der Zeitung. Ärztliche Sterbehilfe schütze Betroffene vor Quacksalbern, Scharlatanen und Geschäftemachern. Damit würden mehr Menschen vor Fehleinschätzungen und übereilten Entscheidungen bewahrt als durch ein rigides Verbot.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carola Reimann sagte der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagsausgabe), es dürfe "nicht kategorisch ausgeschlossen werden, dass Ärzte schwerstkranken Menschen Medikamente zur Verfügung stellen, mit denen Patienten ihrem Leiden ein frühes Ende setzen.

Koalition will Sterbehilfe durch Vereine verhindern

Dagegen unterstrich der CDU-Abgeordnete Michael Brand seine Forderung nach einem umfassenden Verbot der Suizidbeihilfe. Es müsse ausgeschlossen werden, "dass ein Dritter Verantwortung für fremdes Leben übernehmen kann". Die anstehende Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang sei ein "Test auf die Menschlichkeit in unserer modernen Gesellschaft", ergänzte Brand, der für seine Fraktion die Debatte koordiniert.

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Im Grundsatz wollen Union und SPD die organisierte Sterbehilfe durch Vereine verhindern. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Beihilfe zum Suizid, die anders als Tötung auf Verlangen nicht strafbar ist, weil der Betroffene beispielsweise ein tödlich wirkendes Medikament selbst einnimmt. In der schwarz-gelben Vorgängerregierung war ein entsprechendes Gesetz gescheitert, weil es der Union nicht weit genug ging. Damals entzündete sich die Kritik an einem Passus im Entwurf, der auch Ärzten in besonderen Fällen die Suizidbeihilfe gestattet hätte.

Nicht nur in diesem Punkt sind sich nun auch die neuen Koalitionäre nicht einig. Strittig ist auch, wie die Arbeit von Sterbehilfe-Vereinen verhindert werden kann. Die Union will ein Verbot im Strafrecht verankern. SPD-Vertreter sind skeptisch: "Ein strafrechtliches Verbot der organisierten Sterbehilfe wäre falsch", sagte Fraktions-Vize Reimann der "Welt". Es gehe um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Sie plädierte für Regulierung und Kontrolle durch die Ärzteschaft selbst.