Schröder legt neues Kinderschutzgesetz vor

Schröder legt neues Kinderschutzgesetz vor
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will Kinder besser vor Vernachlässigung und Missbrauch schützen. Die Ministerin legte in Berlin den Entwurf eines neuen Kinderschutzgesetzes vor. Darin sind unter anderem verpflichtende Hausbesuche, eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und der verstärkte Einsatz von Familienhebammen vorgesehen. Die Opposition kritisierte, die Jugendämter würden damit vor eine nicht zu bewältigende Aufgabe gestellt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

"Mit dem Gesetz schaffen wir ein starkes Netz für den Schutz der Kinder", sagte Schröder. Dies sei eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das auch Erfahrungen aus der Arbeit an den Runden Tischen Heimerziehung und sexueller Kindesmissbrauch aufgreife. Im kommenden Frühjahr soll der Entwurf bereits im Bundeskabinett beraten werden.

Um den Einsatz von Familienhebammen zu stärken, stellt das Familienministerium ab 2012 insgesamt 120 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre zur Verfügung. Die Hebammen seien der zentrale Dreh- und Angelpunkt in einem Netzwerk Frühe Hilfen, das alle wichtigen Akteure im Kinderschutz zusammenführen solle, so Schröder.

Die Ministerin will zudem den Hausbesuch zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes zur Pflicht machen. Ausnahmen soll es geben, wenn bei einem der Kinder mehr Schaden als Nutzen durch einen Hausbesuch entstehen könnte. Dies könne beispielsweise bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch in den Familien der Fall sein.

Sicherung von Kinderrechten

Durch eine sogenannte Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger sollen Ärzte künftig eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie ihre Schweigepflicht brechen und Informationen an das Jugendamt weitergeben. Alle hauptamtlichen Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das bereits verjährte Vorstrafen dokumentiert.

In der Kinder- und Jugendhilfe werden darüber hinaus verbindliche Standards zur Sicherung von Kinderrechten in Einrichtungen entwickelt, die auf den Empfehlungen des Runden Tisches Missbrauch basieren. An die Umsetzung der Standards ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft.

Die Opposition im Bundestag kritisierte, Schröder erkläre nicht, wie die zusätzlichen Kontrollmechanismen finanziert werden sollten. "Es kann nicht sein, dass Kosten auf Länder und Kommunen abgewälzt werden", sagte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern und stellvertretende SPD-Vorsitzende, Manuela Schwesig. Schröder müsse Kinderschutz-Experten intensiver beteiligen, um nicht die Fehler ihrer Vorgängerin von der Leyen zu wiederholen, forderten die Grünen.

4.000 misshandelte Kinder

Schon die Große Koalition aus Union und SPD, damals noch mit Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), wollte Kinder durch ein neues Gesetz besser schützen. Am Ende scheiterte das Gesetz jedoch, da sich Union und SPD nicht einigen konnten.

Nach Angaben des Familienministeriums wurden 2009 mehr als 3.200 Kinder unter drei Jahren in Obhut genommen. Zwischen 2005 und 2009 stieg die Zahl der Sorgerechtsentzüge um 40 Prozent. Mehr als 4.000 Kinder wurden im vergangenen Jahr körperlich misshandelt.

dpa