Brunner-Prozess: Angeklagtem mangelnde Reife bescheinigt

Brunner-Prozess: Angeklagtem mangelnde Reife bescheinigt
Im Prozess um den Mord an dem Manager Dominik Brunner hat ein Psychologe dem Angeklagten Markus S. eine mangelnde Reife bescheinigt.

Der 19-Jährige Markus S. habe eine dissoziale Persönlichkeit, sagte der psychologische Gutachter Günther Lauber am Montag vor dem Landgericht München I. "Trotz günstiger Sozialisationsbedingungen hat sich diese Fehlentwicklung ergeben", sagte der Gutachter mit Blick auf die geordneten Familienverhältnisse des Angeklagten. Bei Markus S., der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, kann das Gericht je nach persönlicher Reife entscheiden, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet.

Bei dem mitangeklagten Sebastian L. (18) sah Lauber keine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. "Die Verantwortungsreife ist sicherlich gegeben." Da Sebastian L. bei der Tat erst 17 Jahre alt war, wird für ihn Jugendrecht angewendet.

Sebastian L. und Markus S. müssen sich wegen Mordes an Brunner verantworten. Der 50-Jährige war am 12. September vergangenen Jahres nach Schlägen und Tritten auf einem Münchener S-Bahnhof gestorben. Brunner hatte vier Schüler vor den Angeklagten schützen wollen.

"Unbeherrschte Reaktionen bei Konflikten"

Sebastian L. schilderte vor Gericht eine schwierige Jugend sowie eine sehr frühe Suchtlaufbahn. Lauber berichtete, Sebastian L. erlebe sich oft als unterlegen, könne sich schlecht an Normen halten. Der Psychologe stellte eine depressive Stimmung fest, jedoch keine depressive Störung. "Er neigt zu unbeherrschten Reaktionen, vor allem wenn es zu Konflikten kommt", zitierte Lauber die Selbsteinschätzung des 18-Jährigen, der "ein kräftiges Aggressionspotenzial" habe. Sebastian L, der keine Ausbildung hat, will den Hauptschulabschluss im Gefängnis nachholen.

Markus S., aus geordneten Verhältnissen kommend, kam über den älteren Bruder zu Drogen und in eine entsprechende kriminelle Szene. Markus S. will nun ebenfalls eine Ausbildung im Gefängnis machen.

Der Notfallmediziner Peter Sefrin sagte als Zeuge, bei den Wiederbelebungsversuchen Brunners am Tatort habe es keinerlei Fehler gegeben. "Die Reanimationsmaßnahmen waren so, wie es vorgeschrieben ist und wie die wissenschaftlichen Vorgaben esverlangen."

dpa