Der Geschmack von Druckerschwärze

Der Geschmack von Druckerschwärze
Der BGH spricht Autoren in einem Urteil mehr Geld zu, und Verlage rufen nach der Politik, damit diese das schnell wieder ändert. Die FAZ Woche startet, doch der FAZ-Geschäftsführer scheint daran nur so mittel interessiert. Warum Berlin und Brandenburg kein Integrationsradio bekommen. Das Ende der Kleider-Bewunderung beim ESC. Wo ist der Sitzredakteur, wenn man ihn braucht?

Zeitungsartikel werden nicht von Autoren geschrieben. Zu diesen Schluss kann man kommen, wenn man sich ein wenig durch die Texte liest, die seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs gestern erschienen sind. Dieses hatte entschieden, dass der bisherigen Praxis der VG Wort, nur die Hälfte ihrer Einkünfte den Autoren, die andere Hälfte den Verlagen auszuschütten, die rechtliche Grundlage fehle. Damit gab es in letzter Instanz dem Urherberrechtsexperten und Autoren Martin Vogel recht, der seit 2011 gegen die VG Wort geklagt hatte.

„Allein der Umstand, dass die verlegerische Leistung es der Beklagten erst ermöglicht, Einnahmen aus der Verwertung der verlegten Werke der Autoren zu erzielen, rechtfertigt es nicht, einen Teil dieser Einnahmen den Verlegern auszuzahlen. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Beklagte mit der Wahrnehmung der ihr von Verlegern eingeräumten Rechte oder übertragenen Ansprüche tatsächlich Einnahmen in einem Umfang erzielt, der es rechtfertigt, regelmäßig die Hälfte der Verteilungssumme an die Verleger auszuschütten“,

heißt es in der Pressemitteilung des BGH (eine schriftliche Fassung des Urteils steht noch aus). Bevor sich anwesende Journalisten freuen, ein weiteres Zitat aus der Begründung:

„Den Verlegern stehen nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von der Beklagten wahrgenommen werden könnten. Verleger sind - von den im Streitfall nicht in Rede stehenden Presseverlegern abgesehen - nicht Inhaber eines Leistungsschutzrechts.“

*** Nachtrag 11.54 Uhr: Dieser Absatz scheint ein wenig für Verwirrung gesorgt zu haben. Die meisten Artikel, aus denen hier im folgenden auch noch zitiert wird, schlossen daraus, dass Journalisten von dem Urteil nicht betroffen seien bzw. profitierten. Der BDZV hat aber die Vermutung, dass es genau anders sei, weil das Leistungsschutzrecht nichts mit der VG-Wort-Ausschüttung zu tun habe, sagte mir gerade eine Sprecherin am Telefon. Das werde zur Stunde geklärt. ***

Nun könnte man glauben, für Autoren, die man sich ja gerne in unbeheizten Dachstuben bei Verzehr trockener Brotkanten vorstellt, weil die meisten von ihnen eben nicht zu der mikroskopisch kleinen Minderheit gehören, die sich mit Romanen über verschiedene Graustufen goldene Montblanc-Füller verdienen, sei das eine gute Nachricht. Schließlich soll ihnen mehr von dem Geld zustehen, das die VG Wort in Bibliotheken und Copy-Shops eintreibt. Aber – und hiermit schalten wir nun in die Artikel aus deutschen Zeitungsverlagen:

„Unter den Autoren gibt es zwei Lager: Die einen sehen sich durch den Richterspruch in ihren Urheberrechten gestärkt, die anderen befürchten, dass die Neuregelung auch ihren Interessen schadet. Denn natürlich ist es für einen unbekannten Autor besonders wichtig, einen Partner hinter sich zu wissen, der seine Werke verwertet – wichtiger jedenfalls als für einen etablierten, der zudem das Geld, das er nun zusätzlich erhält, am wenigsten nötig hat. Debütanten und randständige Autoren werden es von nun an sehr schwer haben, der Verdrängungskampf wird sich verschärfen und die deutsche Literaturlandschaft womöglich verarmen.“ (Christopher Schmidt, SZ Meinungsseite)

„Verlage und Autoren bilden, in der Buch- wie in der Pressebranche, ein Team: Der Autor schreibt, der Lektor oder Redakteur ergänzt oder streicht, der Verlag bringt das Ergebnis auf den Markt. Daraus entsteht ein Ganzes. (...) Damit pulverisiert der BGH ein Vergütungsmodell, das für kleine Verlage existentiell sein kann.“ (Michael Hanfeld, FAZ-Medienseite)

Und hier noch der Einstieg in den Text zum Thema von Ursula Knapp beim Tagesspiegel:

„Nach der BGH-Entscheidung zum Urheberrecht erwartet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ,entschlossenes politisches Handeln’ in Berlin und Brüssel. Das Urteil des Bundesgerichtshofs sei ,kulturpolitisch höchst problematisch’, erklärte in Frankfurt der Dachverband der Branche, dem auch die Verlage angehören.“

Damit machen sich die Autoren der Zeitungsverlage die Argumentation der Buchverleger zu eigen, die man in der Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels auch direkt nachlesen kann, und in der das vom Tagesspiegel aufgegriffene Zitat wie folgt weitergeht:

„Es (das Urteil, Anm. AP) beendet das seit Jahrzehnten bestehende fruchtbare Miteinander von Urhebern und Verlagen in den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften. Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Korrektur der Entscheidungen von BGH und Europäischem Gerichtshof, sonst droht die Insolvenz etlicher kleiner und mittlerer Verlage.“

Das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland hat ein Urteil gesprochen, und da dieses den Verlegern nicht gefällt, soll die Politik nun die Rechtslage ändern – sollten etwa deutsche Verlage nur so lange Fans der Gewaltenteilung sein, bis es ihnen ans Geld geht?

Ich für meinen Teil als freie Autorin finde das ein wenig verstörend und fühle mich irgendwie auch an die Argumentation der Zeitungsverleger erinnert, als diese nur die Demokratie und Meinungsfreiheit verteidigen konnten, wenn Zeitungsausträger vom Mindestlohn ausgeschlossen würden.

Wie ich jetzt darauf komme? Auch der BDZV hat eine Pressemeldung zum Urteil herausgegeben:

„,Seit Jahrzehnten werden die Ausschüttungen aus den so genannten Reprographie-Abgaben von den Zeitungsverlegerverbänden zweckgebunden ausschließlich für die journalistische Aus- und Fortbildung eingesetzt. Diese Finanzierungsquelle ist durch das BGH-Urteil zerstört worden’, erläuterte eine Sprecherin. (...) Betroffen sei beim BDZV die Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV). Wegen der weiterhin ausbleibenden Ausschüttung der Reprogelder an die Verlegerverbände auf Bundes- und Länderebene werde die gemeinsam getragene ABZV voraussichtlich noch vor der Sommerpause die Liquidation anmelden müssen.“

Nun habe ich zugegebenermaßen noch nicht ganz verstanden, warum der BDZV seine Journalistenausbildung aus dem Verlagsanteil der VG-Wort-Ausschüttung bezahlt, wo das Urteil doch explizit Presseverlage ausschließt (falls mein Bemühen, das auf die Schnelle zwischen gestern Abend und heute früh zu klären, noch erfolgreich sein sollte, trage ich es hier nach siehe Stellungnahme des BDZV oben). Aber auch so kann man wohl einer Branche, die nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft ihren Nachwuchs auszubilden, keine große Zukunft mehr bescheinigen. Denn auch wenn die oben Zitierten nicht müde werden, zu betonen, dass die Werke von Autoren Gemeinschaftsproduktionen mit den Verlagen darstellten: Das Urteil des BGH bedeutet eben anderes. Oder, wie es David Pachali in seinem generell lesenswerten, weil wesentlich unemotionaler gehaltenen Artikel bei irights.info formuliert:

„Bislang verließ sich die Verwertungsgeselllschaft darauf, die Aufteilung sei so in Ordnung. Verleger und Urheber in einem Boot: Darauf basiert ihr Modell. Sprechen ihre Vertreter über das System, fügen sie stets das Adjektiv ,bewährt’ hinzu. Nun steht fest, dass die Verteilung vielleicht bewährt, aber – zumindest in Teilen – rechtswidrig war.“

[+++] Normalerweise müsste an dieser Stelle eine ausführlichere Analyse des neuesten Kiosk-Zugangs aus dem Hause FAZ folgen, schließlich startet die Frankfurter Allgemeine Woche heute. Aber wenn ich dieses Interview mit FAZ-Geschäftsführer Thomas Lindner bei Meedia richtig verstehe, ist nicht einmal der eigene Verlag besonders an diesem neuen Projekt interessiert. Oder wie würden Sie Sätze wie

„Wir fangen jetzt mal an und schauen dann; es ist keine Investition, die uns schlaflose Nächste bereitet“

oder, im Bezug auf potentielle Werbekunden:

„im Grunde haben wir keine spezielle Branche im Fokus, sondern richten uns einfach an den Kundenkreis für den unsere Zielgruppe spannend ist“,

verstehen? Für mich klingt das ein wenig wie die Interview-Version des aktuellen Hits der Berliner Verkehrsbetriebe.  

Schön auch noch folgende Zitate:

„Der redaktionelle Inhalt der F.A.Z Woche wird nach der F.A.Z riechen, schmecken und sich so anfühlen.“

(Gut in diesem Zusammenhang zu wissen, dass die FAZ selbst vor ein paar Jahren festgehalten hat, dass sogar Kleinkinder drei komplette Ausgaben der Zeit zu sich nehmen können, ohne gesundheitliche Probleme befürchten zu müssen.)

Sowie:

„Wir wollen mit der Frankfurter Allgemeinen Woche den Versuch starten, mit der Kombination einer markanten, vertrauensvollen Marke und einer deskriptiver Ergänzung redaktionelle Inhalte in relativer Kürze anzubieten. Die Zeitschrift ist praktisch eine Gegenposition zur Zeitung, die bekanntlich eher mit langen Stücken arbeitet. Die Markforschung hat gezeigt, dass unsere Zielgruppe die Idee sofort versteht.“

¯\_(ツ)_/¯

Falls Sie es dennoch etwas genauer wissen wollen, was Sie beim Kauf der FAZ Woche erwartet, erklärt Gerhard Matzig auf der Medienseite der SZ:

„Die FAZ-Woche treibt Journalismus-Sampling für Leute Ende 30. Gut aufgemacht, sicher. Gut gedacht, sowieso. Gut abgehangen. Kleinkalibrig liegt das Magazin in der Hand.“

Und falls Ihnen auch diese Erklärung nicht ausreicht, etwa, weil Ihr bisheriger Werdegang Sie für Waffenvergleiche unzugänglich gemacht hat, haben wir noch die Worte des verantwortlichen Redakteurs Nikolas Busse aus einem Interview mit Horizont:

„Die Vorstellung, dass man für jüngere Leser irgendwie anders schreiben müsse, halte ich für debattierfähig. Natürlich muss guter Journalismus immer verständlich sein, aber: Ein spezieller Stil für die Altersgruppe 25 bis 49? Unser Ansatz ist ein anderer. Wir leben in einer Welt mit einem begrenzten Zeitbudget für den Konsum von Nachrichten. Jüngere Leser decken ihren Bedarf zunehmend über Newsfeeds. Da bleibt aber am Ende oft das Gefühl, nicht richtig in die wichtigen Themen eingestiegen zu sein. Die ,FAZ Woche’ fasst die aktuellen Ereignisse analytisch und einordnend zusammen - aber eben nicht in der epischen Breite, wie das in der ,Zeit’ oder dem ,Spiegel’ stattfindet, sondern eher in einer Textlänge, wie man sie aus der Zeitung kennt.“

Für noch mehr Einsicht müssen Sie die Zeitung schon selbst kaufen. Sie kostet 3,50 Euro – „kein Printschnäppchen also“, wie Thomas Lindner sagen würde.


Altpapierkorb

+++ Aufstieg und Fall der Idee eines Integrationsradios für Berlin und Brandenburg zeichnet Ulrike Simon in ihrer Kolumne für die Madsack-Zeitungen nach. Fazit: „Wie seltsam, dass Zweifel an der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit stets zur Stelle sind, wo der Wille fehlt.“ +++

+++ Weiteren Rechtsstreitigkeiten, die derzeit durch die Instanzen ziehen, widmet sich Thomas Gehringer im aktuellen epd Medien, nämlich dem Streit Verleger versus Adblocker. Sein Urteil: „Wie auch immer das Geschäftsmodell von Eyeo am Ende juristisch bewertet wird, der Erfolg von Werbeblockern beweist, dass aufdringliche Werbung von vielen Nutzern abgelehnt wird. Darauf nur mit einer Klageflut zu reagieren, wäre fatal. (...) Aber Werbeblocker ruinieren keine journalistischen Angebote. Das können diese nur selbst tun, durch schlechte Qualität, lieblose Aufbereitung und eben ein Übermaß an aufdringlicher Werbung.“ +++

+++ Die neuen Verkaufszahlen der Regional- und Lokalzeitungen sind da und besagen nichts Gutes, dokumentiert Jens Schröder bei Meedia. +++

+++ Die Kontext-Wochenzeitung hat sich auf den Spuren des mittlerweile bekannten Paragraphen 103 ins Archiv begeben und den vergessenen Job des Sitzredakteurs von dort mitgebracht. +++

+++ Apropos: Unser liebster Nischenkanal ZDF neo möchte mit einem Drama in Serien gehen, das nicht das Ausgraben verstaubter Paragraphen beinhaltet, vermeldet DWDL. +++

+++ Die Wochenzeitung Zeit widmet sich einer neu entstandenen, dubiosen Konkurrenz auf dem Markt der Hamburger Obdachlosenmagazine, die u.a. auf kopierten Wikipedia-Artikeln basiert. +++

+++ Die Homepage ist tatsächlich tot, aber Snapchat doch nicht so ein geiler Nachrichten-Verteiler, wie alle behaupten. Für diese Erkenntnis hat Next Media Hamburg („die Standortinitiative der Hamburger Digital- und Medienwirtschaft“, Quelle) 1000 Internetnutzer befragt, worüber wiederum Horizont und Meedia berichten. +++

+++ Zum am Montag verliehenen Pulitzer-Preis (Altpapier) meint Jan Pfaff in der aktuellen Ausgabe des Freitags: „Kritiker monieren neben einer Inflation der Preise und dem intransparenten Auswahlprozess auch immer wieder, dass die Pulitzer-Jury nicht genügend mit der Zeit gehe, ihre Entscheidungen altmodisch seien. Und sicher, es wurde nicht das beste Storify gekürt, nicht die aufregendste Multimedia-Story des Jahres herausgesucht. Aber gerade in diesem Beharren auf guten Geschichten und gesellschaftlicher Relevanz gegenüber den neuen Medientrends ist der Pulitzer-Preis wichtig.“ +++

+++ Dass da noch niemand früher drauf gekommen ist: Der neueste Zugang im Springer-Portfolio heißt Test Bild! (Quelle: Meedia). +++

+++ „Die ,Landlust’, Münster, Auflage seit Jahren stabil bei mehr als einer Million, tut sich mit Gruner + Jahr zusammen – Hamburger Hafen, sinkende Auflagen“, vermeldet die FAZ. +++

+++ Der junge Ableger einer deutschen Nischenpartei fordert eine komplette Umstrukturierung des öffentlich-rechtlichen Systems, und falls der Parteitag die Pläne des Nachwuchses absegnet, könnte die FDP in ihrem Bundestagswahlprogramm tatsächlich die Privatisierung des ZDF und die Steuerfinanzierung der ARD fordern, erklärt Gregory Lipinsky bei Meedia. +++

+++ Öffentlich-rechtliche Sender und ihre Strukturen II: „Das Kuriose am Fall Brender ist doch, dass er sich gar nicht dem SPD-Lager zugehörig fühlte, er wurde eben nur so ,lackiert’. Brender war nie Genosse, in seiner Jugend war er sogar Mitglied der Jungen Union. Damit, dass er mehr Unabhängigkeit durchsetzen wollte, hat er sich Feinde gemacht. Im Nachhinein war diese Geschichte aber ein Glücksfall für das ZDF, weil dadurch und durch das Verfassungsgerichtsurteil Reformen in Gang gesetzt wurden, die dem ZDF gut tun werden.“ Sagt Inga Wagner, die zur Entmachtung des damaligen ZDF-Chefredakteurs promovierte, bei kress.de. +++

+++ „Seit vergangenen Freitag ist das Portal Lügenpresse.de online. Dort nehmen Journalisten Stellung zu den immer gleichen Vorwürfen, die Medien würden gelenkt und Journalisten verbreiteten gezielt die Unwahrheit. In Kurz-Interviews teilen sie ihre Erfahrungen mit der Öffentlichkeit und wollen vor allem eines: aufklären“, berichtet der Tagesspiegel. +++

+++ Die SZ hat auf ihrer heutigen Medienseite Christer Björkman, Produzent des ESC in Stockholm, interviewt. Er hat schlechte Nachrichten für alle, die bei der Punktevergabe gerne Sätze wie „What a loooovely dress“ und „What a fantaaaastic show“ hören. +++

+++ Bei Carta erzählen österreichischen Netzaktivisten von ihren Erfahrungen im Kampf gegen rechte Facebook-Hetze aus dem FPÖ-Umfeld: „Wir (...) wollten eben nicht als die ,verhassten’ und in den Augen der FPÖ-Wählerschaft ohnehin unglaubwürdigen Gutmenschen auftreten, sondern als Diskutant aus den eigenen Reihen, der sich grundsätzlich zwar mit den Inhalten der Wortmeldungen einverstanden zeigt, aber beispielsweise dafür eine politisch ,korrektere’ Lightversion nahe legt. Die Bezeichnung ,Freiheitlicher Medienbeobachter’ suggeriert zudem ein gewissen Nahverhältnis zur FPÖ. Vergleichbar ist die Vorgehensweise daher auch mit dem fiktiven ,Kundendienst’ auf Facebook, der sich bei Kundenanfragen als Servicemitarbeiter diverser Unternehmen ausgibt und die Kunden dabei oft zur Weißglut bringt.“ +++

+++ Und Brand Eins hat Christian Sywottek Text aus der aktuellen Ausgabe über Blendle online gestellt. +++

Das nächste Altpapier erscheint am Montag. 

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