Organspende: Entscheidung über Neuregelung noch völlig offen

Organspende: Entscheidung über Neuregelung noch völlig offen

Berlin (epd). In einer Expertenanhörung zu den Plänen für eine Organspendereform hat der zuständige Bundestagsausschuss für Gesundheit am Mittwoch kontrovers über das Thema diskutiert. Befürworter der sogenannten Widerspruchsregelung und Unterstützer der Entscheidungslösung lieferten sich im Ausschuss einen Schlagabtausch. Dabei wurde auch deutlich, dass die Abstimmung im Bundestag noch völlig offen ist: Ein großer Teil der Abgeordneten ist noch unentschieden.

Die Politik will die Zahl der Organspenden erhöhen. Dazu konkurrieren im Wesentlichen zwei Gesetzentwürfe: Eine Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach will die sogenannte Widerspruchsregelung einführen. Danach wären alle Bürger Organspender, die dem nicht widersprechen oder deren Angehörige das nach deren Tod nicht tun, sofern sie über den Willen des Verstorbenen informiert sind.

Eine andere Gruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linken-Vorsitzende Katja Kipping will dagegen an der jetzigen Regelung festhalten, wonach nur die Zustimmung Voraussetzung für eine Organspende ist - die sogenannte Entscheidungslösung. Der Willen soll aber regelmäßig bei Behörden oder beim Arzt aktiv erfragt werden. Daneben liegt ein Antrag der AfD-Fraktion vor, die im Wesentlichen die bisherigen Regelungen beibehalten will.

In der rund zweistündigen Ausschussanhörung wurde die Fragezeit der Abgeordneten jeweils nach der Unterstützerzahl der jeweiligen Anträge verteilt. Dabei entfiel etwa gleich viel Zeit auf die Anträge von Spahn und anderen auf der einen und der Gruppe um Baerbock auf der anderen Seite. Im gleichen Rahmen bewegte sich dabei auch die Fragezeit der Abgeordneten, die sich bislang noch nicht für einen der Entwürfe entschieden haben. Die Entscheidung im Bundestag, die noch nicht terminiert ist, ist damit noch völlig offen. Abgestimmt wird ohne Fraktionszwang.