"Warnschuss-Arrest" für Jugendliche wird kaum verhängt

"Warnschuss-Arrest" für Jugendliche wird kaum verhängt
Der im März eingeführte sogenannte Warnschuss-Arrest bei jugendlichen Straftätern wird bundesweit bislang kaum verhängt.

Außer in Bayern, wo 28 der bundesweit 70 Verurteilungen gezählt wurden, nutzten die Gerichte anderer Bundesländer das Mittel zur Bekämpfung von Jugendkriminalität bisher kaum, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstagsausgabe) berichtete.

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Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gab es dem Bericht zufolge zwölf vollstreckte Warnschuss-Urteile, zwölf weitere wurden verhängt. In Rheinland-Pfalz waren es sechs, im Saarland wie auch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zwei. Jeweils ein Fall wurde bislang in Thüringen, Brandenburg und Schleswig-Holstein registriert; keine einzige derartige Verurteilung gab es in Sachsen und Bremen. Keine Angaben machten bisher Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Berlin.

Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, können aufgrund der Neuerung im Jugendstrafrecht zur Abschreckung für bis zu vier Wochen inhaftiert werden. Damit ist Jugendarrest nun neben einer Jugendstrafe auf Bewährung möglich. Bislang konnte ausschließlich entweder Arrest oder Jugendstrafe angeordnet werden. Mit der Haftstrafe soll jungen Straftätern zeitnah die Konsequenz weiterer Gesetzesverstöße vor Augen geführt werden.

Warnschuss-Arrest ist kein Allheilmittel

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die neuen Möglichkeiten des Strafvollzuges. "Dieses Mittel führt dazu, dass junge Leute sehr viel schneller vor Augen geführt bekommen, was Folge ihres Handelns sein kann, wenn sie ihre kriminelle Karriere fortsetzen", sagte GdP-Chef Oliver Malchow. Allerdings verstünden auch Polizeibeamte den Warnschuss-Arrest nicht als Allheilmittel, sondern als Ergänzung zu bestehenden Möglichkeiten des Jugendstrafrechts.

Über die tatsächliche Wirksamkeit des Instruments lassen sich noch keine Aussagen treffen. Die bayerische Justizsprecherin Ulrike Roider sagte der Zeitung, dass abgewartet werden müsse, ob die Arrestanten die nach dem Gefängnisaufenthalt anstehende Bewährungsstrafe tatsächlich straffrei durchstehen oder ihre Jungendstrafe doch noch antreten müssen.