Eltern streiten vor Gericht über Religionsunterricht für ihre Kinder

Eltern streiten vor Gericht über Religionsunterricht für ihre Kinder

Zwei sechsjährige Kinder dürfen auch gegen den Willen der Mutter vorläufig am Religionsunterricht teilnehmen. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss wies das Oberlandesgericht Köln einen Antrag gegen eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Monschau zunächst ab. Das Amtsgericht hatte dem Vater, der die Teilnahme befürwortet, die Entscheidung übertragen. Dagegen hat die Mutter Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht noch entscheiden muss.

Die Eltern streiten darüber, ob die beiden konfessionslosen Kinder den Religionsunterricht des ersten Schuljahres sowie die Schulgottesdienste besuchen sollen. Eine vorläufige Teilnahme der Kinder an Religionsunterricht und Schulgottesdiensten entspreche dem Kindeswohl, befanden die Kölner Richter. Nach Auffassung des zuständigen Familiensenats besteht kein Grund zur Sorge, dass die Kinder dadurch Schaden nehmen. Angesichts der im ersten Schuljahr vermittelten Inhalte sei auch eine einseitige und dauerhafte Beeinflussung in religiösen Fragen nicht zu befürchten.