Hitlergruß: Strafrechtliche Folgen für Tenenbom weiter offen

Hitlergruß: Strafrechtliche Folgen für Tenenbom weiter offen
Für den jüdischen Schriftsteller Tuvia Tenenbom sind auch fast zwei Monate nach seinem Hitlergruß in Magdeburg mögliche strafrechtliche Konsequenzen nicht vom Tisch.

Vor Ende März sei in dem Verfahren nicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen, teilte die Magdeburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Damit bleibe zunächst weiter offen, ob es zu einer strafrechtlichen Verfolgung komme. Ihre Ermittlungsergebnisse zu dem Hitlergruß hatte die Polizei vor gut vier Wochen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die Behörde hat zu entscheiden, ob ein Strafbefehl verhängt, Anklage erhoben, das Verfahren eingestellt oder weiter ermittelt wird. In Deutschland ist das Zeigen des sogenannten Hitlergrußes verboten. Dem amerikanisch-israelischen Künstler wird das Verwenden von verfassungsfeindlichen Symbole vorgeworfen.

Vorwurf eingeräumt

Tenenbom hatte in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) eingeräumt, den Hitlergruß gezeigt zu haben, als er am 12. Januar mit einem Kamerateam in Magdeburg am Rande einer Neonazi-Demonstration mit Rechtsextremen ins Gespräch kommen wollte. Das Interview kam aber nicht zustande, stattdessen sollen die Rechten ihn bei der Polizei angezeigt haben.

Die Ermittlungen der Polizei gegen ihn im Zusammenhang mit einem Hitlergruß nannte er absurd. Tenenbom, der unter anderem das Jewish Theatre in New York gegründet hat, sprach in Bezug auf das Zeigen des Hitlergrußes von einer Performance. Tenenbom war mit dem TV-Team zu Dreharbeiten im Zusammenhang mit seinem neu erschienenen Buch "Allein unter Deutschen" unterwegs.