Papst erlaubt schnelle Wahl eines Nachfolgers

Papst erlaubt schnelle Wahl eines Nachfolgers
Papst Benedikt XVI. hat den Weg für eine rasche Entscheidung über seine Nachfolge frei gemacht. Die bisherige Bestimmung sah vor, dass das Konklave zwischen 15 und 20 Tage nach Ende des Pontifikats beginnen soll. Der Papst tritt am Donnerstag von seinem Amt zurück.
25.02.2013
evangelisch.de

In einem am Montag im Vatikan veröffentlichten "Motu proprio" erklärt der Papst, die Wahl könne auch früher beginnen. Voraussetzung sei, dass bereits alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom anwesend seien. Benedikt XVI. hatte vor zwei Wochen seinen Rücktritt zum 28. Februar erklärt. Die sogenannte Sedisvakanz beginnt am Tag darauf. Danach übernimmt zunächst das Kardinalskollegium die Leitung der Kirche; das Gremium unter Leitung von Ex-Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano tritt täglich zu Sitzungen zusammen.

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Jüngst hatte es Spekulationen über einen vorgezogenen Beginn der Papstwahl gegeben. Das Konklave, das von Kurienkardinal Giovanni Battista Re geleitet wird, könnte bereits am 10. oder 11. März beginnen. Die Entscheidung darüber fällt voraussichtlich bereits in der ersten Kardinalssitzung am Freitag. Hintergrund der bisher geltenden Bestimmung ist die Überlegung, dass die Kardinäle Zeit brauchen, um nach Rom zu reisen. Dieses Argument greift diesmal nicht, da der Papst nicht gestorben ist, sondern seinen Rücktritt angekündigt hat.

Dem Vernehmen nach sind die Kurienkardinäle sowie die italienischen Papstwähler eher für eine rasche Wahl. Die Kardinäle aus nichteuropäischen Ländern neigen hingegen dazu, sich Zeit zu nehmen für eine intensive Diskussion über Gegenwart und Zukunft der Kirche. Diese Debatte könnte erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidung über den künftigen Papst haben. Im Konklave sind 115 Kardinäle wahlberechtigt. Die Zahl war jüngst um zwei gesunken, da ein indonesischer Kardinal wegen Krankheit nicht teilnehmen kann und der Erzbischof von St. Andrews und Edinburgh, Keith O'Brien, aus dem Amt scheidet.