Berliner Justiz sichert Ärzten bei Beschneidungen Straffreiheit zu

Berliner Justiz sichert Ärzten bei Beschneidungen Straffreiheit zu
Berliner Ärzte brauchen bei Beschneidungen von jüdischen oder muslimischen Jungen keine Strafverfolgung fürchten.

Die Staatsanwälte seien angehalten worden, bei von Medizinern vorgenommenen Eingriffen keine Ermittlungsverfahren einzuleiten, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch in Berlin. Damit solle den Medizinern nach dem umstrittenen Kölner Urteil und bis zur Verabschiedung einer bundesweiten gesetzlichen Regelung Rechtssicherheit garantiert werden.

###mehr-artikel###"Für diese Zwischenzeit darf es keine Kriminalisierung geben", sagte Heilmann. Berlin folgt damit Baden-Württemberg, wo die Staatsanwälte seit Juli darauf verzichten, bei Beschneidungen wegen Körperverletzung zu ermitteln

Nach Heilmanns Erläuterungen zur vorläufigen Berliner Rechtspraxis wird es keine strafrechtliche Verfolgung geben, wenn die religiös motivierten Beschneidungen auf schriftlich bekundeten Willen beider Elternteile hin erfolgen. Zudem müssen diese über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt worden sein, der "nach medizinisch fachgerechtem Standard" vorgenommen werden muss.

Dazu gehörten insbesondere die Gewährleistung von sterilen Bedingungen, die "größtmögliche Schmerzfreiheit" und eine blutstillende Versorgung. Nach jetzigem Stand könnte der Eingriff damit nur durch approbierte Ärzte erfolgen, sagte Heilmann.