FAZ: Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe bleibt unverändert

FAZ: Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe bleibt unverändert
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bringt nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Sterbehilfe am Mittwoch unverändert in das Kabinett.

Künftig macht sich laut Entwurf strafbar, wer Sterbehilfe leistet, um damit Geld zu verdienen. Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Menschen sollen sich dagegen nicht strafbar machen, wenn sie Sterbehilfe leisten. Dies können auch Ärzte oder Pfleger sein, wenn sie ein enges Verhältnis zum Sterbewilligen haben.

Der Entwurf war bei den Kirchen, in der Ärzteschaft sowie in der Union auf Kritik gestoßen. Die Justizministerin, die sich nun eine Versachlichung der Debatte erhofft, hebt hervor, es werde künftig nichts erlaubt, was zurzeit unter Strafe stehe. Die Standesregeln der Ärzte würden dadurch nicht berührt. Aus der Begründung des Regierungsentwurfs wurden aber, als Reaktion auf die Kritik, sämtliche Beispiele für nahestehende Personen entfernt. Eine nur geschäftsmäßige Förderung des Suizids bleibt weiterhin straflos. Strafbar ist nur die auf Wiederholung ausgerichtete und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Förderung des Suizids.