EU-Justizkommissarin besorgt um Datenschutz in Deutschland

EU-Justizkommissarin besorgt um Datenschutz in Deutschland
EU-Justizkommissarin Viviane Reding warnt vor einer Aushöhlung des Datenschutzes in Deutschland.
04.08.2012
epd
Isabel Guzmán

"Sowohl deutsche Politiker als auch deutsche Verfassungsrechtler sagen mir immer wieder, dass es Deutschland mit dem Datenschutz sehr ernst nimmt", sagte Reding mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Brüssel: "Vielleicht sollten wir einmal hinter diese Rhetorik blicken und prüfen, wie es um den Datenschutz in Deutschland in der Praxis tatsächlich bestellt ist."

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Die Luxemburgerin verwies auf die Debatte über das geplante deutsche Meldegesetz. Der Kommissarin ist es nicht nur ein Dorn im Auge, dass staatliche Behörden die Erlaubnis erhalten sollen, ohne Einwilligung der Bürger deren Daten an Unternehmen zu verkaufen. Auch die aktuelle Situation hält sie für beunruhigend: "Ich bin sehr überrascht, wenn mir in diesen Tagen gesagt wird, dass es in vielen deutschen Ländern gängige Praxis ist, dass öffentliche Behörden die Daten von Bürgern auf diese Weise weiterverkaufen."

Schutz von Daten ist europäisches Grundrecht

Bisher habe sie sich nicht erklären können, "warum viele deutsche und vor allem bayerische Politiker immer wieder fordern, den öffentlichen Sektor von den Regeln des EU-Datenschutzrechts auszunehmen und nationale Sonderregeln zuzulassen", unterstrich Reding: "Seit den Vorgängen um das Meldegesetz verstehe ich dies viel besser." Es gehe offenbar gar nicht darum, Freiräume für nationale Besonderheiten zu schaffen, sondern darum, dass deutsche Behörden lockerer mit Bürgerdaten umgehen können, als dies nach EU-Datenschutzrecht erlaubt ist.

Sie begrüße außerordentlich, dass eine breite Mehrheit der deutschen Politiker mittlerweile solche deutschen Sonderwege ablehne. Auch das Europaparlament und der EU-Ministerrat setzten sich im Rahmen der EU-Novelle zum Datenschutz für hohe Standards ein. "Das Recht jedes Bürgers auf den Schutz seiner persönlichen Daten ist ein in der EU-Charta der Grundrechte ausdrücklich verankertes europäisches Grundrecht", betonte Reding. Dabei dürften persönliche Daten grundsätzlich nur mit Einwilligung des betroffenen Bürgers verarbeitet oder weitergegeben werden.