Putin will kein hartes Urteil für "Pussy Riot"

Putin will kein hartes Urteil für "Pussy Riot"
Der russische Präsident Wladimir Putin hat sich für milde Strafen im Prozess gegen die Frauen-Punkband "Pussy Riot" ausgesprochen.

Man solle die drei jungen Frauen "nicht zu streng bestrafen", aber das Urteil sei "natürlich Sache des Gerichts", sagte Putin der russischen Nachrichtenagentur Interfax zufolge am Donnerstagabend während eines Besuchs der Olympischen Spiele in London.In Großbritannien hatten zuvor Musiker wie Peter Gabriel und Sting ihre Solidarität mit den wegen Rowdytums angeklagten Musikerinnen von "Pussy Riot" bekundet. Der Prozess in Moskau geht am Freitag in den fünften Verhandlungstag. 

###mehr-artikel### Die drei Musikerinnen sitzen seit Februar in Untersuchungshaft, nachdem sie in der Christ-Erlöser-Kathedrale, der Hauptkirche der russischen Orthodoxie, ein Punkgebet gefeiert hatten. Dabei übten sie scharfe Kritik an Putin. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu sieben Jahre Haft.  Die russisch-orthodoxe Kirche betrachtet die Aktion der Punkband als Gotteslästerung.

"Gut ist das nicht", sagte Putin laut Interfax mit Blick auf das Punkgebet der Musikerinnen. "Aber ich glaube, man sollte sie nicht zu streng verurteilen", so der Kremlchef. "Ich hoffe, sie ziehen selbst irgendwelche Schlussfolgerungen." Das Gericht müsse zu einer richtigen und ausgewogenen Entscheidung kommen.

Verteidiger erhofft Durchbruch

Nikolai Polosow, ein Verteidiger von "Pussy Riot" sieht in Putins Stellungnahme, die dessen "persönliche Meinung" wiedergebe, einen grundlegenden Durchbruch in dem Fall. Früher hätte Putin sich "härter" geäußert, sagte der Anwalt.

Am Donnerstag hatten bekannte russische Juristen in einem offenen Brief ihre Unterstützung für "Pussy Riot" bekundet. Der Auftritt der Band in der orthodoxen Hauptkirche sei kein Verbrechen, hieß es darin. Die Frauen würden "nicht für die Verletzung von öffentlichen, sondern von kirchlichen Regeln zur Verantwortung gezogen". Dies sei ein Verstoß gegen den weltlichen Status des russischen Staates und damit gegen die Verfassung, so die Juristen.