Kirche will Lohnerhöhungen in der Diakonie ermöglichen

Kirche will Lohnerhöhungen in der Diakonie ermöglichen
Mit einer Rechtsänderung wollen die evangelischen Kirchen in Niedersachsen Lohnerhöhungen für die landesweit rund 50.000 Beschäftigten in der Diakonie ermöglichen. Die Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission sind seit dem Frühjahr 2011 blockiert, weil die Arbeitnehmervertreter das Gremium verlassen haben. Künftig könne die Kommission mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen, einen neutralen Schlichter anrufen und dadurch zu rechtsverbindlichen Regelungen kommen, teilte die Kirchen-Konföderation am Mittwoch mit.

"In erster Linie möchten wir sicherstellen, dass auch die Beschäftigten in der Diakonie nun zügig an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben", sagte der Ratsvorsitzende der Konföderation, Bischof Ralf Meister aus Hannover. Seit dem Scheitern der Verhandlungen in der Kommission wurden die Gehälter der Beschäftigten nicht mehr regulär erhöht. Einzelne diakonische Einrichtungen stockten die Gehälter jedoch von sich aus durch Einmalzahlungen auf.

Die Arbeitnehmervertreter fordern Tarifverträge anstelle des bisherigen des kirchlichen Sonderwegs, nach dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Höhe der Gehälter in einer paritätisch besetzten Kommission aushandeln. Streiks sind dabei ausgeschlossen. Für die Rechte der diakonischen Beschäftigten macht sich auch die Gewerkschaft ver.di stark, die an den Verhandlungen offiziell allerdings nicht beteiligt ist.

Meister sagte, die Diskussion um kirchliche Selbstbestimmung und Gewerkschaftsrechte dürfe nicht auf dem Rücken der Diakonie-Mitarbeiter ausgetragen werden. Der Bischof erneuerte sein Angebot an die Mitarbeitervertreter und an ver.di, künftig gemeinsam die kirchlichen und diakonischen Arbeitsbeziehungen zu regeln. Der Streit zwischen Diakonie und Gewerkschaften beschäftigt auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es wird voraussichtlich im November darüber entscheiden, ob Streiks in der Diakonie zulässig sind.