Düsseldorf (epd). Aus dem Sondervermögen des Bundes sind von den vorgesehenen rund 1,2 Milliarden Euro für Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bislang nur 7,2 Millionen Euro abgeflossen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Misbah Khan hervor, über die die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Sonntag online) berichtete. Insgesamt wurden demnach mit den Bundesmitteln bislang 202 konkrete Investitionsmaßnahmen für die Bereiche Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur sowie Forschung und Entwicklung umgesetzt oder begonnen.
Das Ministerium führt den verzögerten Mittelabfluss unter anderem darauf zurück, dass entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern erst spät abgeschlossen wurden. Bei einigen Maßnahmen seien sie erst im Laufe des Jahres 2026 finalisiert worden, zudem bedürfe es der entsprechenden Umsetzung durch die Bundesländer, heißt es in der Antwort.
Acht Bundesländer haben noch keine Mittel reserviert
Zum Stichtag der Angaben (30. Oktober 2026) hatten den Angaben zufolge die Hälfte der Bundesländer noch keine gebundenen Mittel gemeldet. Die acht Länder Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen wiesen dagegen bereits gebundene Mittel aus.
Grünen-Politikerin Khan nannte den schleppenden Abruf der Mittel „skandalös“. „Selbst wenn es prozessuale Gründe dafür gibt, dass die bereitgestellten Mittel nicht abfließen: Diese Zahlen sind schlicht nicht vermittelbar“, sagte die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin der „Rheinischen Post“. Sie forderte, ausgebliebene Investitionen schnell nachzuholen und 2027 zum „Jahr der Bildungsinvestitionen“ zu machen.
Das im September 2025 beschlossene Sondervermögen umfasst drei Säulen: 100 Milliarden Euro fließen an die Länder und Kommunen. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds bereit. Der Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.




