Berlin (epd). Reicht ein nicht erfolgter Widerspruch oder muss es eine ausdrückliche Zustimmung geben? Der Bundestag steht erneut vor der Entscheidung, ob in Deutschland die Voraussetzung für eine Organspende geändert werden sollte. Bislang gilt der Grundsatz, dass dafür die Zustimmung vorliegen muss. Viele Abgeordnete wollen das Prinzip ändern: Liegt kein Widerspruch vor, sollen nach ihrer Ansicht einwilligungsfähigen Volljährigen Organe entnommen werden können. Am Mittwoch hörte der Gesundheitsausschuss im Bundestag Sachverständige an. Unter ihnen ist das Thema teilweise so umstritten wie in der Politik.
Für die Widerspruchsregelung plädierte unter anderem die Deutsche Stiftung Organtransplantation. In Deutschland gebe es pro 1.000 Einwohner 11,4 Organspender. Das Land sei damit im Eurotransplant-Verbund Schlusslicht, sagte der Medizinische Vorstand der Stiftung, Axel Rahmel.
Mangel an Organspenden in Deutschland
Der Mangel an Spenderorganen in Deutschland ist das Hauptargument der Befürworter der Widerspruchsregelung. Umfragen zufolge sind viele Menschen in Deutschland zur Organspende bereit. Nur wenige dokumentieren das aber, sodass Spenden im Zweifel scheitern. Auch Vertreter der Bundesärztekammer und der Deutschen Transplantationsgesellschaft argumentierten in der Anhörung für die Widerspruchsregelung.
Für ein Festhalten an der Zustimmungsregelung, wie es eine andere Gruppe von Abgeordneten im Bundestag will, plädierte unter anderem die katholische Theologin Kerstin Schlögl-Flierl. Selbstbestimmung habe in der medizin-ethischen Debatte in jüngerer Zeit deutlich an Gewicht gewonnen, sagte sie. Auch bei der Organspende sei deshalb eine informierte Zustimmung zu gewährleisten. Mit der Widerspruchsregelung müsse ein Mensch seine Selbstbestimmung „aktiv absichern“.
Schlögl-Flierl ist wie der Moraltheologe Jochen Sautermeister Mitglied des Deutschen Ethikrats. Sautermeister vertrat in der Anhörung die Position der Kirchen, die sich gegen die Widerspruchsregelung ausgesprochen hatten. Dies blieb in der öffentlichen Ausschusssitzung aber nicht unwidersprochen: Der katholische Theologe Peter Schallenberg wurde in der Anhörung als Fürsprecher für die Widerspruchsregelung eingeladen.
Ethikrats-Vorsitzender für Widerspruchsregelung
Und auch unter den Mitgliedern des Ethikrats wird das Thema unterschiedlich gesehen, wie die Anhörung offenbarte. Während der Palliativmediziner Winfried Hardinghaus gegen die Widerspruchsregelung argumentierte, warb der Vorsitzende des Gremiums, Helmut Frister, dafür. Diese Regelung würde keine Pflicht zur Spende schaffen, sondern dazu, sich zu entscheiden. „Wer nicht möchte, dass seine Organe zur Spende zur Verfügung stehen, muss sagen, dass er das nicht will“, sagte er. Dies sei ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, dem aber das Leben und Leid Betroffener gegenüberstehe.
Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing, ebenfalls Mitglied im Ethikrat, sprach sich auch für die Widerspruchsregelung aus. Rechtliche Bedenken hat er nach eigenen Worten nicht. „Es ist keine verfassungsrechtliche, sondern eine politische Frage“, sagte er.
Die politische Entscheidung soll noch in diesem Jahr fallen. Wie die Abstimmung im Bundestag ausgeht, für die wie bei ethischen Fragen keine Fraktionslinie gilt, ist offen. Die Befürworter der Widerspruchsregelung haben nach jetzigem Stand deutlich mehr Unterstützerinnen und Unterstützer. Viele Abgeordnete dürften aber auch noch unentschieden sein. Zudem hat die AfD als größte Oppositionsfraktion angekündigt, geschlossen gegen die Widerspruchsregelung zu stimmen. Ein erster Vorstoß im Bundestag für die Widerspruchsregelung scheiterte 2020 im Bundestag.




