Berlin (epd). Die im Bundestag umstrittene Frage nach der Notwendigkeit einer Neuregelung der Organspende wird auch von Mitgliedern des Deutschen Ethikrats unterschiedlich beantwortet. Bei der für Mittwochabend geplanten Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Für und Wider der möglichen Einführung einer Widerspruchsregelung werden fünf Mitglieder des Gremiums erwartet - zwei wurden von den Abgeordneten benannt, die für die Widerspruchsregelung plädieren, drei von denjenigen, die an der Zustimmungsregelung festhalten wollen.
Nach jetziger Regelung ist Organspender nach seinem Tod, wer einer Entnahme von Organen oder Gewebe zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder dessen Angehörige diese Zustimmung geben. Eine Gruppe von Abgeordneten setzt sich vor dem Hintergrund eines Mangels an Spenderorganen dafür ein, dieses Prinzip umzukehren: Organspender soll künftig sein, wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Ethikrat-Vorsitzender auf Liste der Befürworter einer Widerspruchsregelung
Zu den Befürwortern dieser Gesetzesänderung in den Reihen des Ethikrats gehört der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing. Es sei ein „mutiger Weg“, der das Thema in das Bewusstsein der Betroffenen bringe, und die Möglichkeit biete, zu mehr Spenden zu kommen, schreibt Thüsing in seiner bereits veröffentlichten schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung. Auch der Ethikrat-Vorsitzende Helmut Frister, ebenfalls Jurist, steht auf der Liste der Befürworter der Widerspruchsregelung.
Anders sieht es Ethikrat-Mitglied Winfried Hardinghaus. Der Palliativmediziner, dessen Stellungnahme ebenfalls bereits vorliegt, schreibt darin, um Vertrauen in die Organspende zu stärken, sollten eher „organisationsethische Defizite“ behoben werden. Als Beispiele nannte er Aufklärung, bessere Bedingungen auf Intensivstationen, Transparenz und Schulungen.
Der katholische Moraltheologe Jochen Sautermeister verweist in seiner Stellungnahme auf das Recht auf Selbstbestimmung, das er mit der Widerspruchsregelung gefährdet sieht. Auf der Liste der Sachverständigen aus dem Ethikrat gegen die Widerspruchsregelung steht zudem die katholische Theologin Kerstin Schlögl-Flierl.




