Hamburg, Leipzig (epd). Die globalisierungskritische Organisation Attac zieht wegen des Verbots einer Protestaktion beim G20-Gipfel 2017 vor das Bundesverwaltungsgericht. Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg, demzufolge das Aktionsverbot rechtmäßig war, habe Attac Revision in Leipzig eingelegt, wie die Organisation am Dienstag in Frankfurt am Main mitteilte. Das OVG habe das Verbot Anfang September für rechtmäßig erklärt, obwohl es von der Aktion keine unmittelbare Gefahr ausgehen sah, erklärte Attac. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt die Revision.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehe die Frage, ob Versammlungen, von denen erkennbar keine Gefahr ausgeht, verboten werden dürfen, nur weil die Polizei von einer turbulenten Gesamtlage bei einem Großprotest ausgeht, erklärte Attac. Das Verfahren sei von grundsätzlicher Bedeutung für den Umgang mit Allgemeinverfügungen bei Großprotesten. Infrage stehe die Rechtmäßigkeit großflächiger Versammlungsverbotszonen.
Schwere Ausschreitungen bei G20-Gipfel
Der vorgesehene Aktionsort der für den 7. Juli 2017 geplanten Aktion lag laut Attac innerhalb der 38 Quadratkilometer großen Demonstrationszone, die für den G20-Gipfel eingerichtet worden war. Mit seinem Urteil widersprach das OVG dem Verwaltungsgericht Hamburg, das in erster Instanz zugunsten von Attac entschieden hatte.
Das Treffen der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) in Hamburg vor rund neun Jahren war von schweren Ausschreitungen sowie Zusammenstößen zwischen Globalisierungsgegnern und der Polizei überschattet worden.




