Berlin (epd). Die Bundesregierung korrigiert ihre Pläne für Kürzungen beim Elterngeld. Die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten soll erhalten bleiben, wie aus einem Papier des Bundesfamilienministeriums hervorgeht, das am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlag. Im Sommer war eine Verkürzung auf 12 Monate angekündigt worden. Der neue Entwurf wurde laut dem Ministerium am Mittwoch in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegeben. Zuerst hatte die ARD darüber berichtet.
Geplant ist dem Papier zufolge auch, dass künftig für jeden Elternteil vier Elterngeldmonate reserviert sind. Die anderen sechs Monate können nach Belieben aufgeteilt werden. Bislang muss für die volle Bezugsdauer von 14 Monaten jeder Elternteil mindestens 2 Monate in Anspruch nehmen. Da in der Regel Mütter mehr Elternzeit nehmen, ist oft die Rede von zwei „Vätermonaten“.
Mindest- und Höchstbeträge sollen steigen
Aktuell beträgt das Elterngeld in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Die neuen Pläne sehen vor, dass in den für einen Elternteil reservierten Monaten 80 Prozent gezahlt werden, in den anderen Monaten aber lediglich 50 Prozent. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Das war bereits im Sommer so geplant.
Es gehe darum, das Elterngeld „partnerschaftlicher, finanziell attraktiver und einfacher“ zu machen, heißt es in dem Papier des Ministeriums. „Für Väter wird es finanziell attraktiver, eine aktive Rolle in der frühen Familienphase einzunehmen.“




