München (epd). Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München habe die Mindestverbüßungsdauer für Zschäpe auf 24 Jahre bestimmt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Zugleich habe der Senat es abgelehnt, die weitere Vollstreckung des Urteils zur Bewährung auszusetzen. Beate Zschäpe, die sich ab 2011 in Untersuchungshaft befand, war 2018 im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wegen zehnfachen Mordes und anderer Straftaten als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Nach Ablauf von 15 Haftjahren muss das Gericht überprüfen, ob der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Fall der NSU-Terroristin habe der Senat bereits am vergangenen Freitag entschieden, dass dies angesichts der Schwere der Schuld der Verurteilten nicht in Betracht komme. Erst nach der Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren sei die Frage einer „positiven Kriminalprognose“ relevant.
Der Beschluss ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Bundesanwaltschaft können Beschwerde am Bundesgerichtshof einlegen.
Zehn Morde in sieben Jahren
Die Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) begann am 9. September 2000 mit dem Mord an dem Nürnberger Blumenhändler Enver Simsek. Bis 2007 tötete das NSU-Kerntrio insgesamt zehn Menschen. Neun der Opfer hatten einen Migrationshintergrund, ein Opfer war eine Polizistin. Jahrelang lebten die Mitglieder der Terrorzelle bis 2011 in Chemnitz und Zwickau weitgehend unbehelligt im Untergrund.
Neben Beate Zschäpe gehörten dem NSU-Trio die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an. Böhnhardt und Mundlos töteten sich im November 2011 in Eisenach nach einem Banküberfall auf der Flucht vor der Polizei selbst.




