Saarbrücken (epd). Das „Housing First“-Projekt der Diakonie Saar für wohnungslose Menschen soll laut Landessozialministerium eine dauerhafte gesetzliche Leistung werden. So solle das Projekt Anfang 2027 in das im Saarland bestehende System der Hilfe zur Überwindung besonderer schwerer sozialer Schwierigkeiten nach dem zwölften Sozialgesetzbuch überführt werden, teilte das Ministerium am Freitag in Saarbrücken mit. Das Saarland sei das erste Flächenland, das „Housing First“ ins Regelsystem überführe, erklärte das Ministerium.
Ziel des „Housing First“-Konzepts ist die Vermittlung von Wohnraum an wohnungslose Menschen ohne Auflagen und mit regulären Mietverträgen. Dabei werden auch wohnbegleitende Hilfen angeboten. Das Projekt der Diakonie Saar startete den Angaben zufolge 2018 mit einer Förderung der Aktion Mensch. Seit Februar 2021 fördere es das Sozialministerium, zuletzt mit rund 250.000 Euro. Von 2021 bis 2025 hätten über das Projekt 45 wohnungslose Menschen eine eigene Wohnung beziehen können, erklärte das Ministerium. Anfang 2025 sei das in Saarbrücken gestartete Angebot auf Völklingen ausgeweitet worden. Nun seien weitere Standorte geplant.
Minister Jung: Wichtige Ergänzung zu bestehenden Hilfen
„Housing First“ sei ein „effektiver Ansatz, um Menschen zu helfen, die von langfristiger oder wiederholter Wohnungslosigkeit betroffen sind und besonderen Unterstützungsbedarf haben“, sagte Sozialminister Magnus Jung (SPD). Es sei eine „wichtige Ergänzung der bestehenden Hilfen“. „Housing First“ biete ein stabiles und sicheres Zuhause für die Betroffenen und eine Grundlage für weitere Schritte, um sich etwa um die Gesundheit oder die Verbesserung der sozialen Situation zu kümmern. Da diese Hilfen die individuellen Wünsche und Möglichkeiten von Menschen berücksichtigten, stärke der Ansatz die Selbstbestimmung und Würde der Betroffenen, erklärte Jung.




