Fachgesellschaften formulieren Leitlinien für Suizidassistenz

Fachgesellschaften formulieren Leitlinien für Suizidassistenz
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird um eine Regulierung der Hilfe beim Suizid gestritten. Ein Gesetz gibt es bislang nicht. Medizinische Fachgesellschaften haben jetzt selbst Empfehlungen für ihren Umgang mit dem Thema formuliert.

Berlin (epd). Medizinische Fachgesellschaften haben eine Leitlinie für den Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz entwickelt. Das am Donnerstag veröffentlichte Papier richtet sich in erster Linie an Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen. Es enthält unter anderem Empfehlungen dazu, wie Gespräche mit Betroffenen geführt werden sollen und wie abgesichert werden soll, dass die Entscheidung für eine Selbsttötung mit Hilfe Dritter aus freiem Willen erfolgt. Dafür formuliert die Leitlinie etwa eine Frist und ein Vier-Augen-Prinzip.

Federführend wurde das 186-seitige Papier von der Akademie für Ethik in der Medizin, der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde erarbeitet. Beteiligt waren weitere medizinische Fachgesellschaften sowie Organisationen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Die Empfehlungen gelten „für alle Versorgungsbereiche im Gesundheits- und Sozialwesen, in denen Anfragen nach assistiertem Suizid gestellt werden können“, heißt es in der Leitlinie.

Gesetzliche Regelung bislang gescheitert

Eine gesetzliche Regulierung des assistierten Suizids gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Jahr 2020 das pauschale Verbot dieser Form der Sterbehilfe, bei der Sterbewilligen beispielsweise tödlich wirkende Medikamente überlassen werden. Anders als die Tötung auf Verlangen, bei der ein Dritter einem Sterbewilligen ein Mittel verabreicht, ist sie grundsätzlich erlaubt. Organisierte Suizidassistenz stößt aber auf ethische Bedenken. Der Bundestag scheiterte bislang aber daran, gesetzliche Kriterien zu entwickeln, die einen Missbrauch der Hilfe bei der Selbsttötung verhindern sollen.