Berlin (epd). Ein Berliner Gymnasium darf laut einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts das demonstrative Ausüben von Glaubensbekenntnissen wie Gebeten in der Schule verbieten. Der Eingriff sei gerechtfertigt, um den Schulfrieden zu wahren, urteilte das Gericht am Donnerstag. Gegen die Schulordnung des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geklagt. Der Verein sah darin einen Verstoß gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist aber nicht zugelassen. (Az.: VG 3 K 710/25)
In der Schulordnung heißt es: „Die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extrem politischen Handlungen sind im Interesse des Schulfriedens untersagt.“ Die aktuelle Fassung der Schulordnung ist den Angaben zufolge seit 2023 in Kraft, die beklagte Passage existiert jedoch schon länger. Das Gymnasium werde von mehr als 600 Schülerinnen und Schülern besucht, die aus 47 Ländern kämen. Die Mehrheit sei muslimischen Glaubens.
GFF sah Religionsfreiheit von Muslimen verletzt
Die GFF argumentierte, die Vorschrift treffe de facto nur muslimische Schülerinnen und Schüler, die das islamische Pflichtgebet verrichteten, und verletze damit deren Religionsfreiheit. Das Gericht urteilte, die Vorschrift sei neutral, da sie alle demonstrativ ausgeübten Riten untersage.
Bereits 2011 war ein 18-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Er hatte verlangt, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen. (Az.: BVerwG 6 C 20.10)




