Gericht stoppt drohende Abschiebung von Baby

Gericht stoppt drohende Abschiebung von Baby
Während ein Flüchtlingspaar aus der Türkei noch gegen die Ablehnung seines Asylantrags klagt, wurde dessen drei Monate altem Baby schon die Abschiebung angedroht. Rechtmäßig ist das allerdings nicht, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden klarstellte.

Wiesbaden (epd). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der drohenden Abschiebung eines drei Monate alten Säuglings ohne seine Eltern einen Riegel vorgeschoben. Ein entsprechender Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde in einem aktuellen Eilbeschluss vorerst ausgesetzt, wie das Gericht dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch bestätigte (AZ: 7 L 2405/26.WI. A). Zuerst hatte das Onlineportal „Migazin“ über den Fall berichtet.

Das Bundesamt hatte Asylanträge der aus der Türkei stammenden Eltern des Babys abgelehnt, wogegen diese eine Klage einreichten, über die noch nicht abschließend entschieden wurde. Der notwendige separate Antrag des erst in Deutschland geborenen Kindes war hingegen bereits nach Inkrafttreten der jüngsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts gestellt und nach dem seit Juni 2026 möglichen Schnellverfahren abgewickelt worden. Nach den neuen Regeln führt eine Klage nicht mehr automatisch zu einem vorläufigen Abschiebestopp.

Deutliche Kritik am Bundesamt

„Dass die Antragstellerin als drei Monate altes Kind nicht von den Eltern getrennt werden sollte, liegt auf der Hand“, heißt es in der unanfechtbaren Gerichtsentscheidung, die auch deutliche Kritik an der Vorgehensweise des Bundesamtes enthält. Enge familiäre Bindungen stünden einer Familientrennung auch dann entgegen, wenn die Betroffenen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hätten, sondern ihr Verbleib im Bundesgebiet lediglich für die Dauer des Asylverfahrens gestattet sei.

Dazu gebe es bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die dies klarstellten. Dass das BAMF „sich weigert, diese mittlerweile herrschende Rechtsprechung anzuerkennen, ist für das Gericht unverständlich.“