Berlin (epd). Limonade, Eistee und Fruchtnektar werden vermutlich bald teurer. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine neue Steuer auf zuckerhaltige Getränke, die ab Juli 2027 erhoben werden soll. Sie soll je nach Zuckergehalt 26 oder 32 Cent pro Liter betragen, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte.
Die Steuer betrifft dem Ministerium zufolge unter anderem Limonade, Cola und Eistee sowie Energydrinks, Fruchtnektar, Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz und zuckerhaltigen Sirup. Nicht erhoben wird sie auf Hafer- und Reismilch, Milchmixgetränke, reinen Fruchtsaft und ungesüßte Schorlen.
Alkoholische Getränke werden ausgenommen
Auch alkoholische Getränke seien ausgenommen, „weil diese in der Regel bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen“, erklärte das Finanzministerium. Das Gleiche gelte für „alkoholfreie Alternativen“ sowie für Getränke mit anderen Süßungsmitteln als Zucker.
Bei einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter fällig werden, ab einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter sollen es 32 Cent sein. Zahlen müssen die Hersteller, die diese Ausgaben an die Kundinnen und Kunden weiterreichen dürften. Kleine Getränkeproduzenten werden den Plänen zufolge ausgenommen.
Fachkommission empfahl Zuckersteuer
Für die Steuer hatte sich unter anderem die Kommission für die Reform der gesetzlichen Krankenkassen ausgesprochen. Sie verwies darauf, dass so der Zuckerkonsum und damit das Risiko für Erkrankungen wie Adipositas und Diabetes gesenkt werden könnten. Laut Finanzministerium sollen die Steuereinnahmen dazu verwendet werden, die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten. Das Ministerium rechnet für 2027 mit Einnahmen von 690 Millionen Euro, in den Folgejahren soll der Betrag noch etwa höher sein.
Die neue Steuer wurde im Kabinett als sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Dadurch kann sie noch in den Bundeshaushalt für 2027 eingebaut werden, der bereits im Bundestag beraten wird.




