Beauftragte Claus: Missbrauchsrisiko für Kinder so hoch wie noch nie

Beauftragte Claus: Missbrauchsrisiko für Kinder so hoch wie noch nie
Gerade im digitalen Raum nehme sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen rasant zu, sagt die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus. Doch auch anderswo gebe es gravierende Schutzlücken - etwa an Schulen.

Berlin (epd). Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus sieht junge Menschen in nie dagewesenem Maße von sexuellen Übergriffen bedroht. „Noch nie war das Risiko für Kinder und Jugendliche, sexualisierte Gewalt zu erleben, so hoch wie heute“, sagte Claus am Dienstag in Berlin. Die rasante Entwicklung im digitalen Bereich habe daran „einen entscheidenden Anteil“, fügte sie hinzu: „Die Risiken im digitalen Raum explodieren.“

Claus stellte ihren ersten Bericht nach der gesetzlichen Verankerung ihres Amtes im vergangenen Jahr vor. Dieser zeige, dass es bereits „teils starke Strukturen und Anstrengungen“ gegen sexualisierte Gewalt an jungen Menschen gebe. Es sei aber auch offenkundig, „wo die Lücken liegen“, sagte sie. Bund, Länder und Kommunen seien gemeinsam in der Verantwortung, diese zu schließen. Bisher entscheide „immer auch der Zufall“ über die Frage, ob ein Kind Schutz oder im Falle eines Übergriffs Hilfe finde.

Appell an Bundesländer

Claus richtete sich explizit an mehrere Bundesländer, in denen es bisher keine Verpflichtung für Schulen gibt, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu verfassen. Sie könne nicht nachvollziehen, warum dies nicht überall vorgeschrieben sei, und fordere die fraglichen Länder auf, sich darum zu kümmern. Entsprechende Vorgaben fehlen bisher in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern und Bremen.

Zusammen mit Claus stellte auch die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ihren ersten Bericht auf Grundlage des neuen Gesetzes vor. Die Berichtspflichten wurden mit dem „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ eingeführt, das Mitte 2025 in Kraft trat. Die Regelung sicherte das Amt der Missbrauchsbeauftragten, die Aufarbeitungskommission und den Betroffenenrat gesetzlich ab und erweiterte ihre Kompetenzen.