Studie sieht Nachholbedarf bei Beschäftigung von Schwerbehinderten

Studie sieht Nachholbedarf bei Beschäftigung von Schwerbehinderten
Die Beschäftigung von Schwerbehinderten in Deutschland ist laut einer Studie der Böckler-Stiftung noch ausbaufähig. Rund 60 Prozent der privaten Arbeitgeber erfüllen demnach die Mindestanforderung zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht.
13.10.2026
epd
Von Michael Bosse (epd)

Düsseldorf (epd). In deutschen Unternehmen werden laut einer Studie immer noch zu wenig Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigt. Rund 60 Prozent der privatwirtschaftlichen Arbeitgeber erfüllten demnach im Jahr 2024 die Mindestanforderung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht, wie eine am Dienstag in Düsseldorf veröffentlichte Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ergab. Rund 26 Prozent der dazu verpflichteten Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beschäftigten nach Daten der Bundesagentur für Arbeit gar keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 36 Prozent erfüllten die Beschäftigungspflicht nur teilweise.

In Betrieben, die stärker auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzen, sei die Situation besser, hieß es. Nach Angaben der befragten Arbeitnehmervertreter erfüllten im vergangenen Jahr rund 56 Prozent der gewinnorientierten Arbeitgeber und 69 Prozent der Arbeitgeber in gemeinnützigen Betrieben die Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten. Der öffentliche Dienst kam auf 74 Prozent.

Beschäftigungsquote unter Behinderten liegt deutlich unter dem Durchschnitt

Die WSI-Forscher verwiesen zudem darauf, dass von den schwerbehinderten Menschen im Erwerbsalter laut Arbeitsagentur im Jahr 2024 nur 51 Prozent arbeiteten. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung betrug die Quote hingegen 77 Prozent.

Hintergrund der Untersuchung ist, dass Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet sind, fünf Prozent ihrer Stellen mit Menschen zu besetzen, denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 attestiert. Wer die Vorgaben als Arbeitgeber nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Für ihre Untersuchung haben die WSI-Forscher Florian Blank und Wolfram Brehmer die WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2025 von fast 4.000 Gremien ausgewertet und die Ergebnisse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen. Zugleich erinnern sie daran, dass noch bis Ende November in ganz Deutschland die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) anstehen. Eine SBV kann in Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten gewählt werden. Das Gremium soll die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle fördern und ihre Interessen vertreten.

Schwerbehindertenvertretung ist in Privatwirtschaft noch nicht überall vertreten

In 57 Prozent der nicht-gemeinnützigen und 61 Prozent der gemeinnützigen Betriebe existiert nach Angaben der Betriebsräte eine Schwerbehindertenvertretung. Von den Personalräten, also den Vertretern der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sagten 76 Prozent, dass es eine SBV gebe.

Mit Blick auf alternde Belegschaften und den Fachkräftemangel raten die WSI-Forscher dazu, das Potenzial von Menschen mit Einschränkungen besser zu nutzen. Die Betriebs- und Personalräte in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst seien gefordert, „darüber zu wachen, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht diskriminiert werden“, erklärten sie. Auch auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung sollten sie einwirken.