Studie: Beschäftigung von Schwerbehinderten ist noch ausbaufähig

Studie: Beschäftigung von Schwerbehinderten ist noch ausbaufähig
Eine Studie der Böckler-Stiftung sieht bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten in Deutschland noch großen Nachholbedarf. Rund 60 Prozent der privaten Arbeitgeber erfüllen demnach die Mindestanforderung zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht.

Düsseldorf (epd). Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten in Unternehmen gibt es laut einer Studie noch Nachholbedarf. Rund 60 Prozent der privatwirtschaftlichen Arbeitgeber erfüllten demnach im Jahr 2024 die Mindestanforderung zur Beschäftigung nicht, wie eine am Dienstag in Düsseldorf veröffentlichte Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ergab. Rund 26 Prozent der dazu verpflichteten Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beschäftigten nach Daten der Bundesagentur für Arbeit gar keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 36 Prozent erfüllten die Beschäftigungspflicht nur teilweise.

In Betrieben, die stärker auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzen, sei die Situation besser, hieß es. Nach Angaben der befragten Arbeitnehmervertreter erfüllten im vergangenen Jahr rund 56 Prozent der gewinnorientierten Arbeitgeber und 69 Prozent der Arbeitgeber in gemeinnützigen Betrieben die Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten. Der öffentliche Dienst kam auf 74 Prozent.

Beschäftigungsquote unter Behinderten deutlich unter Durchschnitt

Die WSI-Forscher verwiesen zudem darauf, dass von den schwerbehinderten Menschen im Erwerbsalter laut Arbeitsagentur im Jahr 2024 nur 51 Prozent arbeiteten. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung betrug die Quote hingegen 77 Prozent.

Hintergrund der Untersuchung ist, dass Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet sind, fünf Prozent ihrer Stellen mit Menschen zu besetzen, denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 attestiert. Wer die Vorgaben als Arbeitgeber nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Für ihre Untersuchung haben die WSI-Forscher Florian Blank und Wolfram Brehmer die WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2025 von fast 4.000 Gremien ausgewertet und die Ergebnisse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen.