Hubig: Schöffen müssen verfassungstreu sein

Hubig: Schöffen müssen verfassungstreu sein
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssten "mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen", sagt die Bundesjustizministerin. Dafür will sie das Richtergesetz schärfen.

Berlin (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einer Änderung des Richtergesetzes Verfassungsfeinde aus dem Schöffenamt heraushalten. Auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter „müssen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“, sagte Hubig der „Welt am Sonntag“. Sie werde dazu in der nächsten Woche einen Gesetzentwurf vorlegen.

„Wenn Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers vorliegen, dann muss der Schöffenwahlausschuss dem nachgehen“, erklärte die Ministerin. „Der Wahlausschuss kann Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen oder öffentliche Social-Media-Profile prüfen. Das kann schon ziemlich aufschlussreich sein.“

Kein Schöffenamt nach Verurteilung zu Freiheitsstrafe

Zudem bleibe es dabei, dass die Liste mit den Vorschlägen für das Schöffenamt öffentlich ausgelegt werden müsse und jeder Einspruch gegen einen Vorschlag erheben könne. Auch wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, „soll nicht Schöffe sein können“, betonte Hubig.

Im Juni hatte sie dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) gesagt: „Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.“

Im Richtergesetz steht bereits: Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters solle nicht berufen werden, wer „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“.