Test auf Down-Syndrom: Kontroverse um Kassenleistung im Bundestag

Test auf Down-Syndrom: Kontroverse um Kassenleistung im Bundestag
Ein Antrag von Bundestagsabgeordneten für eine Evaluation vorgeburtlicher Tests auf das Down-Syndrom steht auf der Kippe. Eine andere Gruppe bringt kurzfristig einen Änderungsantrag ein. Es geht um die Frage, inwieweit der Test Kassenleitung bleibt.
07.10.2026
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Kurz vor einer für Donnerstag geplanten Abstimmung über einen Antrag zur Überprüfung des Einsatzes von Gen-Tests bei Schwangeren ist hinter den Kulissen des Bundestags Streit um das Thema entflammt. Im Kern geht es um die Frage, ob nicht-invasive Pränataltests (NIPT), die anhand einer Blutprobe der Mutter das Risiko für eine Behinderung beim Kind erkennen können, in der jetzigen Form eine Leistung der gesetzlichen Kassen bleiben sollen. Damit steht der Bundestag vor einer spannenden Abstimmung zu einer ethischen Frage, deren Ausgang offen ist.

Wie am Mittwoch bekannt wurde, soll kurzfristig auch ein Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden, der darauf abzielt, den „aktuellen Umfang der Kassenleistung“ in Bezug auf nicht-invasive Pränataltests zu erhalten. Der Änderungsantrag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird von Parlamentarierinnen von SPD, Grünen und Linken unterstützt. Er bezieht sich auf einen überfraktionellen Gruppenantrag von Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken, der sich seit Monaten in der parlamentarischen Beratung befindet. Das Vorgehen der Gruppe ist damit sehr unüblich, verglichen mit bisherigen Verfahren zu Gewissensfragen im Parlament.

Antrag hinterfragt massenhafte Anwendung der Tests

Der ursprüngliche Antrag fordert ein Monitoring der Pränataltests, um herauszufinden, aus welchen Gründen er angewendet wird und was die Folgen davon sind. Die Gruppe aus Abgeordneten fordert zudem ein interdisziplinäres Gremium, „das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung“ des Tests prüft. Hintergrund des Antrags ist die vermehrte Nutzung des Tests, der anhand einer Blutprobe der Schwangeren Auskunft über die Möglichkeit einer genetischen Veränderung beim ungeborenen Kind geben kann.

Konkret sucht der Test nach den Trisomien 13 und 18 sowie 21, auch bekannt als Down-Syndrom. Der Test wurde 2022 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Eigentlich sollte er nur bei vorliegenden Risiken angewendet werden, nach Zahlen der Krankenkasse Barmer kommt er aber inzwischen bei jeder zweiten Schwangerschaft zum Einsatz. Die Gruppe sieht das kritisch, weil sie eine Reihenuntersuchung auf das Down-Syndrom fürchtet.

Eine Abschaffung der Kassenleistung fordert diese Gruppe nicht explizit. Die Abgeordneten, die den Antrag ändern wollen, glauben aber, dass dies das eigentliche Ziel ist. „Die Überschrift lässt vermuten, dass es der Gruppe um eine Rücknahme der Kassenzulassung geht“, sagte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws dem epd. Der Titel des Antrags lautet: „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“. Sie und die anderen Abgeordneten wollten daher klarstellen, „dass die Kassenleistung nicht zurückgenommen und der Test nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht wird“, sagte Schauws.

Abgeordnete Fischer: „Auslese von Behinderung“ könnte Routine werden

Die Kontroverse im Bundestag wird auch emotional geführt. Die Grünen-Angeordnete Simone Fischer, die selbst eine Behinderung hat und den ursprünglichen Antrag mit unterzeichnet hat, erklärte am Mittwoch: „Die Diskussion über den NIPT wühlt mich auf.“ Es gehe nicht darum, Frauen ihre Entscheidung abzusprechen, sagte Fischer und ergänzte: „Es geht darum, was es über uns als Gesellschaft sagt, wenn die Auslese von Behinderung zur Routine wird.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellte sich an die Seite der ursprünglichen Antragsteller. „Pränatale Untersuchungen können die Annahme bestärken, manche Menschen seien zu fehlerhaft, um geboren zu werden“, sagte die Leiterin der beim Institut angesiedelten Monitoring-Stelle für die UN-Behindertenrechtskonvention, Britta Schlegel. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erhöhe „den gesellschaftlichen Druck auf Schwangere, Föten mit Trisomie abzutreiben“.

Für Donnerstag ist nach epd-Informationen nun geplant, zunächst über den Änderungsantrag und dann über den ursprünglichen Antrag abzustimmen. Um angenommen zu werden, brauchen die Anträge jeweils eine einfache Mehrheit.