Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum Schutz vor digitaler Gewalt auf den Weg gebracht. Ein Gesetzentwurf, der nun vom Bundestag beraten werden muss, sieht Änderungen im Straf- und Zivilrecht vor, um etwa bereits die Herstellung von durch Künstliche Intelligenz (KI) gefakten Nackt- oder Sex-Darstellungen zu verbieten, mit denen Frauen bloßgestellt werden. Betroffene sollen zudem Ansprüche bei der Löschung und Verfolgung solcher Übergriffe erhalten.
Digitale Gewalt sei „wie ein Flächenbrand“, sagte Hubig. Millionenfach kursierten sexualisierte Deepfakes und Voyeur-Aufnahmen im Netz. Digitale Gewalt könne genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt. Weil sie sich besonders häufig gegen Frauen richte, sei ein „entschlossener Kampf“ dagegen auch eine Frage der Gleichberechtigung. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt werde „Straflosigkeit für Täter im digitalen Raum“ beendet.
Herstellung bloßstellender Nacktbilder soll verboten werden
Im Gesetzentwurf geht es sowohl um ungewollte echte intime Aufnahmen etwa aus einer Sauna als auch um sogenannte Deepfakes, bei denen Menschen quasi durch KI ausgezogen oder beim Sex gezeigt werden. Unter Strafe gestellt werden sollen auch Aufnahmen bekleideter Intimbereiche, wenn sie darauf abzielen, die Körperteile sexualisiert darzustellen. Dabei geht es etwa um Fotos, die ungewollt von Frauen beim Sport in enger Kleidung gemacht werden.
Unter Strafe gestellt werden sollen auch Deepfakes, die durch andere schwere Diffamierungen dem Ansehen oder Person schaden, sowie Fake-Accounts, die unter dem Namen einer realen Person solche Posts absetzen.
Um die Verursacher der öffentlichen Demütigung zur Verantwortung ziehen zu können, sehen die Pläne der Bundesregierung ein neues Auskunftsverfahren vor. Darüber sollen Betroffene erfahren, wer hinter einem Account steckt, über den entsprechende Fotos oder Filme verbreitet wurden. Über die Zulässigkeit soll ein Gericht entscheiden. Betroffene sollen über diesen Weg auch die zeitweilige Sperrung eines Accounts erwirken können.
Ataman fordert Verbandsklagerecht
Ausgelöst wurde die Debatte über mangelnden Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt im Internet von der Schauspielerin Collien Fernandez, die sich gegen gefälschte Darstellungen zur Wehr setzte. Auch Frauen, die heimlich gefilmt wurden, machten mit Petitionen öffentlich mobil. „Dass diese Schutzlücke jetzt geschlossen werden soll, ist ein großer Erfolg“, erklärte die Initiatorin einer Petition für eine entsprechende Gesetzesänderung, Yanni Gentsch. Ihr Po wurde beim Joggen heimlich gefilmt.
Auch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman begrüßte die Gesetzespläne. Der Entwurf enthalte wichtige Verbesserungen. Ataman beklagte aber, dass die Hauptlast für die Rechtsdurchsetzung weiterhin bei den Betroffenen liege. „Verbände sollten grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, die Sperrung von Accounts und die Löschung rechtswidriger Inhalte zu beantragen“, forderte sie.
Ataman erklärte zudem, wer angegriffen, bedroht und diskriminiert werde, ziehe sich zurück. „Wenn Menschen aus Angst vor digitaler Gewalt schweigen, verliert unsere Demokratie Stimmen“, sagte sie. Eine Umfrage im Auftrag des Deutschen Frauenrats hatte kürzlich ergeben, dass rund zwei Drittel aller Frauen wegen sexualisierter Darstellungen, Drohungen und Belästigungen inzwischen ihre Aktivität im Netz einschränken.




